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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      57R7704
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             57R7704.021
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      58,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2068 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
175, 178, 182, 185, 192, 198,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZPS4X3028 110 Nm
225, 225L, 312, FA                M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000845-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    2/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ:                          175
ABE / EG-Genehmigung:         G730
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102           Fiat Coupe 16V                215/40R17                         A02) bis A10)B38)
                                                                               S03)D21)
 140               Fiat Coupe 16V turbo      215/40R17

G730/NT01          1030/800



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
FA                                e3*92/53*0002*..
175                               e3*95/54*0008*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 162        Fiat Coupe               215/40R17                          A02) bis A10)B38)
                                                                               S03)D21)

e3*95/54*0008*05   1030/800



Typ:                            182
ABE / EG-Genehmigung:           G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83    Fiat Bravo, Brava          205/40R17                             A01) bis A10)
                                                                               D21)G01)
                                                                               K32)K33)S03)
 108 bis 113       Fiat Bravo, Brava         205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                               D21)K32)K33)S03)
e3*96/27*0019*07   970/920(1000)                                               4/98/58,1


Typ:                         185
ABE / EG-Genehmigung:        e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 113   Fiat Marea,              205/40R17                               A01) bis A10)
              Fiat Marea Weekend                                               K16)K18)K21)
                                                                               K27)S03)
e3*93/81*0003*09   1000/1000(1100)                                             4/98/58



Typ:                           178
ABE / EG-Genehmigung:          e3*96/27*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat Palio Weekend         205/40R17                             A01) bis A10)
                                                                               G01)K16)K35)
                                                                               L04)S03)

e3*96/27*0033*04   850/930(1030)                                               4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    3/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
192                              e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125      Fiat Stilo                 205/45R17                         A02) bis A10)
                (Schrägheck 3-/ 5-türig)   A93)                              S03)

                                           205/50R17
                                           A01) K15)K23)

                                           215/45R17
                                           A01) A93)K15) K23)

                                           225/45R17
                                           A01) K15)K23)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
192                            e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo SW            205/45R17                           A02) bis A10)
                (Kombi)                  A93)                                S03)

                                           205/50R17
                                           A01) K15)K23)

                                           215/45R17
                                           A01) A93)K15) K23)

                                           225/45R17
                                           A01) K15)K23)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    4/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
225                                 e3*2001/116*0271*..
225                                 e3*2007/46*0011*..
225L                                N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 195/45R17                           A02) bis A10)
                                             A01) K01)K04)                     S03)

                                            205/40R17
                                            A01) G0G)K01) K04)

                                            205/45R17
                                            A01) K01)K04)

                                            215/40R17
                                            A01) K01)K02)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
198                               e3*2001/116*0248*..
198                               e3*2001/116*0288*..
198                               e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG      205/50R17                           A02) bis A10)
                                                                               S03)
                                            215/45R17

                                            225/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
312                               e3*2001/116*0261*..
312                               e3*2007/46*0064*..
312                               e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                   195/40R17                           A02) bis A10)
                (außer Serie nur 165/65R14                                     S03)
                oder nur 155/80R13)        205/40R17
                                           A01) G01)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2001/116*0261*..
312                              e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                  195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. A01) G01)                          S03)
                nur 155/80R13)
                                          205/40R17
                                          A01) G01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132      Fiat 500 Abarth          195/40R17                          A02) bis A10)
                                         N205)                              S03)

                                          205/40R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000845-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die an Achse 1 mit BREMBO-
     Festsattelbremse ausgerüstet sind.

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14,
     195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000845-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).




RA-000845-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET35_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
        Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
     - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
        Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.

K35) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und die obere Befestigungsschraube zu entfernen.
     Das obere Ende des Stoßfängers ist durch geeignete Maßnahmen wieder zu befestigen
     (z.B. Kleben). Die ins Radhaus stehenden Schrauben zur Befestigung des
     Kunststoffinnenradhauses sind bis zu den Befestigungsklemmen zu kürzen.

L04) Der Lenkeinschlag ist gemäß Herstellervorgabe zu begrenzen (Kontrolle durch
     Kreisfahrt).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.04.2016




RA-000845-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET35_57R7704.docx