Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-E0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            57R7704
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        Ronal
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   57R7704.33
Radgröße:                                                          7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              100 mm
Lochzahl:                                                              4
Mittenlochdurchmesser:                                              68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                                650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2068 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP40345     110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                              e11*2007/46*1008*..
IA                              e5*2007/46*1086*..
IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10              195/40R17                                A01) bis A10)
                (mit kleinsten           K13) K25)                                BF1) K01) K04) K28)
                Serienreifen 175/..)
                                         215/35R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-E0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AC3                           e5*2007/46*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 62       Hyundai i10            195/40R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/35R17
                                         A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                            e11*2001/116*0333*..
PBT                           e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20            195/40R17                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04) S08)
                                         195/45R17

                                         205/40R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17                           A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1)
                Fahrzeugausführungen 205/45R17
                die serienmäßig AUCH A01) K01)
                mit 16- oder 17-Zoll
                Reifen ausgerüstet sind 215/40R17
                oder diese in den COC A01) K01) K04)
                Papieren eingetragen
                haben)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active       195/45R17                         A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1) K59)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig AUCH
                mit 16- oder 17-Zoll
                Reifen ausgerüstet sind
                oder diese in den COC
                Papieren eingetragen
                haben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-E0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                               e11*2007/46*1600*..
GB                               e5*2007/46*1087*..
GB-HME                           e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17                            A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                                BF1)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig NUR
                mit 15 Zoll Reifen
                ausgerüstet sind)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                               e11*2007/46*1600*..
GB                               e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active        195/45R17                         A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                                BF1) K59)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig NUR
                mit 15 Zoll Reifen
                ausgerüstet sind)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-E0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K59)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
       der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
       entfernen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-E0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704



Die Anlage 16 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2020