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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-G0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          57R7704
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  57R7704.33
Radausführungskennz.:                                           57R7704.33
Radgröße:                                                        7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                           68,00 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                              650 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2068 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP40345     110 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                            e5*2007/46*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88       Hyundai Bayon           195/50R17                                A02) bis A10)
                (Serien Reifen                                                   A11) A93) BF1) E57)
                185/65R15, 195/55R16 205/45R17
                oder 215/45R17)
                                        215/45R17
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Nr. :                       RA-000845-G0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                             e5*2007/46*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 88       Hyundai Bayon            205/55R17                         A02) bis A10)
                (Serienreifen 205/55R17)                                   A11) BF1) E57a)
                                         225/50R17
                                         A01) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                              e11*2007/46*1008*..
IA                              e5*2007/46*1086*..
IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10              195/40R17                         A01) bis A10)
                (mit kleinsten           K13) K25)                         BF1) K01) K04) K28)
                Serienreifen 175/..)
                                         215/35R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AC3                             e5*2007/46*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 74       Hyundai i10, i10 N-Line 195/40R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                        215/35R17
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                            e11*2001/116*0333*..
PBT                           e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20           195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04) S08)
                                        195/45R17

                                        205/40R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-G0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17                           A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1)
                Fahrzeugausführungen 205/45R17
                die serienmäßig          A01) K01)
                AUCH mit 16- oder 17-
                Zoll Reifen ausgerüstet 215/40R17
                sind oder diese in den   A01) K01) K04)
                COC Papieren
                eingetragen haben)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active       195/45R17                         A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1) K59)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig
                AUCH mit 16- oder 17-
                Zoll Reifen ausgerüstet
                sind oder diese in den
                COC Papieren
                eingetragen haben)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17                           A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig NUR mit
                15 Zoll Reifen
                ausgerüstet sind)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active       195/45R17                         A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1) K59)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig NUR mit
                15 Zoll Reifen
                ausgerüstet sind)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-G0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                           e5*2007/46*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88       Hyundai i20            195/50R17                           A02) bis A10)
                                       A01) A93a) K01)                     A11) BF1)

                                       205/45R17
                                       A93)

                                       215/45R17
                                       A01) A93a) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  57R7704



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
       195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassensind.

E57a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/55R17
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
      zugelassen ist.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-G0-104
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K59)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
       der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
       entfernen.

Die Anlage 16 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.11.2021