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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               19c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R7704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            57R7704.33
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AG, FW, JM, M, N, P, R, W        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               19c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung:
R                               e2*2001/116*0327*..
R                               e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82      Renault Clio             195/45R17                             A02) bis A10)E10)
                (3. Generation,
                 Serie 15-Zoll)




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                  e2*2001/116*0327*..
R                                  e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio Grandtour 195/45R17                         A02) bis A10)
                (4. Generation)              N205)                             E69)

                                            205/45R17

                                            215/40R17



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
FW                             N196
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo          205/45R17                              A02) bis A10)
                (4-Loch)
                                        215/45R17
                                        G6D)

                                            225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane             205/45R17                           A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)
                                           205/50R17

                                            215/45R17

                                            225/45R17



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Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               19c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break     205/45R17                         A02) bis A10)
                (Kombi)
                                         205/50R17

                                          215/45R17

                                          225/45R17



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e2*2001/116*0319*..
P                              e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus           195/40R17                          A02) bis A10)
                                        A93)T81)

                                          195/45R17

                                          205/40R17

                                          215/35R17
                                          G6H)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          205/50R17                          A02) bis A10)

                                          215/45R17
                                          G3D)

                                          225/45R17



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
N                               e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Renault Twingo Sport     195/40R17                         A02) bis A10)
                                         A01) K04)K80)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 68       Renault Zoe             205/45R17                         A02) bis A10)

                                         215/40R17
                                         T87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 98       Renault Wind            195/40R17                         A02) bis A10)

                                         205/40R17

                                         215/35R17



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-B0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Blech-Innenradhaus ist im Bereich von oberhalb Radmitte bis ca. 45° vor
         Radmitte um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten,
     - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist
         entsprechend zu kürzen und neu zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Blechnase im Bereich des hinteren Befestigungspunktes der
         Heckschürze ist nach oben zu formen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.03.2017




RA-000845-B0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx