Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7704.33 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2068 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AG, FW, JM, M, N, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung: R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Clio 195/45R17 A02) bis A10)E10) (3. Generation, Serie 15-Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 195/45R17 A02) bis A10) (4. Generation) N205) E69) 205/45R17 215/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. FW N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 205/45R17 A02) bis A10) (4-Loch) 215/45R17 G6D) 225/45R17 A01) G6D)K74) RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10) (Kombi) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 195/40R17 A02) bis A10) A93)T81) 195/45R17 205/40R17 215/35R17 G6H) RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Scenic 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 G3D) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Renault Twingo Sport 195/40R17 A02) bis A10) A01) K04)K80) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 53 Renault Zoe 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 98 Renault Wind 195/40R17 A02) bis A10) 205/40R17 215/35R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Blech-Innenradhaus ist im Bereich von oberhalb Radmitte bis ca. 45° vor Radmitte um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten, - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend zu kürzen und neu zu befestigen, - die ins Radhaus ragende Blechnase im Bereich des hinteren Befestigungspunktes der Heckschürze ist nach oben zu formen. RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 19c Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018 RA-000845-C0-104-19c~RE-4-100-60-ET45_57R7704.docx