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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    1/3                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   57R7704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                  Ronal
Montageposition:                     Vorderachse                         Hinterachse
Radausführung:                        57R7704.33                          57R7704.23
Radgröße:                               7Jx17H2                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                       45 mm                              42 mm
Lochkreisdurchmesser:                   100 mm                              100 mm
Lochzahl:                                   4                                     4
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                             68,0 mm
Zentrierart:                       Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                       4 Ø68 Ø60.15                        4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                        650 kg                                 650 kg
bei Reifenabrollumfang:                2068 mm                             2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Smart

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
451                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000845-C0-104-22~MC-4-100-60-ET42_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               22
Seite :                    2/3                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.0x17,ET45          7.0x17,ET42
41 bis 80       Smart ForFour             195/40R17            195/40R17          A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,
                Fahrzeugausführungen mit
                Flap an Hinterachse)      205/40R17            205/40R17          A02) bis A10)




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
451                              e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.0x17,ET45          7.0x17,ET42
41 bis 80       Smart ForFour             195/40R17            195/40R17          A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,
                Fahrzeugausführung ohne
                Flap an Hinterachse)      205/40R17            205/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)



Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.




RA-000845-C0-104-22~MC-4-100-60-ET42_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               22
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018




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