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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-F0-104
Anlage-Nr. :                16d
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    57R7704
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R7704.33
Radausführungskennz.:                                    57R7704.33
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                        650 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2068 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP40378            110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40335            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-F0-104
Anlage-Nr. :                16d
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EW                            e6*2007/46*0177*..
FW                            e6*2007/46*0176*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82       Suzuki Baleno          195/45R17                          A02) bis A10)
                                       A01) K13)                          BF1)

                                        205/40R17

                                        215/40R17
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                             e4*2001/116*0130*..
EX                             e4*2007/46*0283*..
EX-2                           e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash 195/40R17                           A02) bis A10)
                LPG                                                       BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                            e4*2007/46*0198*..
FZ                            e4*2007/46*0294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69       Suzuki Swift           195/40R17                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        195/45R17

                                        205/40R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                            e4*2007/46*0155*..
NZ                            e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift           195/40R17                          A02) bis A10)
                                                                          BF2)
                                        195/45R17

                                        205/40R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-F0-104
Anlage-Nr. :                16d
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                              e4*2001/116*0102*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki     195/40R17                         A02) bis A10)
                Swift LPG                                                  BF1)
                                         205/40R17
                                         A01) K38)

                                        215/35R17
                                        A01) K04) K38)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                              e11*2007/46*0051*..
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki     195/40R17                         A02) bis A10)
                Swift LPG                                                  BF2)
                                         205/40R17
                                         A01) K38)

                                        215/35R17
                                        A01) K04) K38)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                            e4*2007/46*1205*..
RZ                            e4*2007/46*1206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 82       Suzuki Swift           195/45R17                           A02) bis A10)
                                       A93a)                               BF1)

                                        205/40R17
                                        A93a)

                                        205/45R17

                                        215/40R17
                                        A01) A93a) K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-F0-104
Anlage-Nr. :                16d
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704



A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40378
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50747 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000845-F0-104
Anlage-Nr. :                16d
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7704


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
          vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
          liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

Die Anlage 16d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.01.2021