Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 57R7704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 57R7704.25
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Effektive Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=24 003 0022 153
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2068 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Automobiles Citroen S.A. Neuilly sur Seine / Frankreich
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
2, 7, 7*****, B9, D, D 4HX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40558/24 110 Nm
D 6FZ, D RFN, D RHS, D RHY, M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
D RHZ, D RLZ, D XFX, F,
F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX,
F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV,
F NFU, K, KF, L*****, N, R 4HP,
R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX,
R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ,
R RFJ, R RHL, R RHR, R XFU,
S, S*****, SH, SH****, U, U*****,
0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0366*..
7***** e2*2001/116*0366*..
7 e2*2007/46*0002*..
B9 N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Citroen Berlingo 205/50R17 A02) bis A10)
E55)
215/45R17
T91)
225/45R17
A01) K03)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e11*2001/116*0351*..
F HFX e11*2007/46*0087*..
F KFU e2*2001/116*0289*..
F 8HZ e2*2001/116*0317*..
F 9HX e2*2001/116*0318*..
F 9HZ e2*2001/116*0329*..
F HFX e2*98/14*0256*..
F KFV e2*98/14*0257*..
F NFU e2*98/14*0258*..
F 8HX e2*98/14*0259*..
F 8HY e2*98/14*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80 Citroen C3 195/40R17 A02) bis A10)
A01) K75)K76)
205/40R17
A01) G9Y)K75) K76)
215/35R17
A01) K03)K04) K75) K76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e2*2001/116*0371*..
SH**** e2*2001/116*0371*..
SH e2*2007/46*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Citroen C3 Picasso 195/45R17 A02) bis A10)
205/45R17
215/40R17
A01) K03)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e11*2007/46*0113*..
S e2*2007/46*0003*..
S***** e2*2007/46*0003*..
S e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121 Citroen C3, DS3 195/45R17 A02) bis A10)
A93a)N205) E82)
205/40R17
A01) G9E)K03)
205/45R17
A01) K03)K16) K23)
215/40R17
A01) K03)K04) K16) K23)
215/45R17
A01) G92)K03) K04) K16) K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e2*2007/46*0003*..
S e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85 Citroen C3 195/45R17 A02) bis A10)
G9U)N205) T85) E82a)
195/45R17 M+S
G9U)T85)
195/50R17
G3D)N205)
195/50R17 M+S
G3D)
205/45R17
215/45R17
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2 e4*2007/46*1241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96 Citroen C3 Aircross 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
205/55R17
G5W)
215/45R17
215/50R17
G4G)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 Citroen C4 205/50R17 A02) bis A10)
(Nicht Ausführungen mit 6- A01) K15)K94) N215)
Gang-Getriebe)
215/45R17
A93)
225/45R17
A01) K15)K94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 Citroen C4 205/50R17 A02) bis A10)
(Nur Ausführungen mit 6- A01) K15)K94)
Gang-Getriebe)
215/45R17
225/45R17
A01) K15)K94)
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2007/46*0040*..
N e2*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115 Citroen C4 205/50R17 A02) bis A10)
A01) K04)K16) N215) EF0)
215/45R17
A01) K04)K16) N225)
225/45R17
A01) K04)K16)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
N215) K04)K16) EF0)V00)
205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A01) bis A10)
W215) K04)K16) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0 e2*2007/46*0440*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Citroen C4 Cactus 205/45R17 A02) bis A10)
215/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e11*2001/116*0344*..
U***** e2*2001/116*0345*..
U e2*2007/46*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/50R17 A02) bis A10)
N215)
215/50R17
225/45R17
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2007/46*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 121 Citroen DS4 215/50R17 A02) bis A10)
A01) K03)K04) EF0)
215/55R17
A01) K03)K04)
225/50R17
A01) K03)K04)
235/50R17
A01) K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R17 235/50R17 A01) bis A10)
K03) K04) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K e2*2007/46*0092*..
K e2*2007/46*0093*..
KF e2*2007/46*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120 Citroen DS5 215/50R17 A02) bis A10)
A93) EF0)
215/55R17
G1Z)
225/45R17
A93)GAD)
225/50R17
235/50R17
G1Z)
245/50R17
A01) G01)K01) K04) K13) K16) K20) K25)
K28)
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 152 Citroen C5 (Lim., Kombi) 225/45R17 A02) bis A10)
1200/1130(0)
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX e2*98/14*0221*..
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RHS e2*98/14*0249*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Citroen C5 225/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
1140/1080(920)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D e2*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 85 Citroen C-Elysee 195/45R17 A02) bis A10)
A93)
205/45R17
215/40R17
A01) K01)K04)
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Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld
D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B'
oder 'C'
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante
(Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'Y'
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'W' oder 'X'
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G92) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
195/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G9Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000845-C0-104-01~CI-4-108-65-ET21_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
entsteht.
K76) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten umzulegen oder auf eine Restbreite von 5 mm
auszuschneiden.
K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante
hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
- im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000845-C0-104-01~CI-4-108-65-ET21_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
RA-000845-C0-104-01~CI-4-108-65-ET21_57R7704.docx