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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   57R7704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R7704.25
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
JD3, JH1, JR8, JU2, JU2-LPG Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40521 120 Nm
                            M12x1,5
JA8, JA8-LPG, JHH, JK8, KAF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      ZP40521 135 Nm
                            M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                            e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport           205/50R17                            A02) bis A10)
                (Frontantrieb)                                               E19a)S04)
                                        205/55R17

                                           215/45R17
                                           A93)

                                           215/50R17

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta                195/40R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                             S01)
                                           215/35R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8-LPG                           e13*2007/46*1058*..
JA8                               e9*2001/116*0069*..
JR8                               e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG    195/40R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                             S01)
                                           205/40R17
                                           A01) G9K)L25)

                                           215/35R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                            e9*2001/116*0069*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 bis 147     Ford Fiesta ST          195/40R17                            A02) bis A10)
                                                                             S01)
                                           205/40R17

                                           215/35R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                            e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103      Ford Fiesta             195/45R17                            A02) bis A10)

                                           205/45R17

                                           215/40R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                              e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                          e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17                            A02) bis A10)
                                           A01) K03)N205)                    S01)

                                           205/40R17
                                           A01) K03)

                                           205/45R17
                                           A01) K03)

                                           215/35R17
                                           A01) K03)

                                           215/40R17
                                           A01) K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                            e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 63       Ford KA+                195/40R17                         A02) bis A10)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G9K)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
        195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L25)    Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/40R17
        ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
        Bestellnummer 1573895 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit:
       - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,33 Lenkradumdrehungen ,
       - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,63 Lenkradumdrehungen .

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

S04)    An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018




RA-000845-C0-104-20~FO-4-108-63_3-ET45_57R7704.docx