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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R7704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            57R7704.25
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                            0 ad Ø65 Ø76 d=24 003 0022 153
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2068 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
0U, HU, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                AP40558/24 110 Nm
3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3 RFN,
3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4, 4*****,
7, 7*****, B9, W, W*****, K*****,C




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                         e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007            195/40R17                           A02) bis A10)

                                          205/40R17
                                          A01) K21)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e11*2001/116*0352*..
W*****                         e2*2001/116*0340*..
W                              e2*2007/46*0072*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207             195/45R17                           A02) bis A10)
                                        T85)

                                          195/50R17
                                          G7E)

                                          205/45R17

                                          205/50R17
                                          A01) G7E)K03)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01) G7E)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 121      Peugeot 208               195/45R17                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)          N205)

                                          205/45R17
                                          A01) K25)K98)

                                          215/40R17
                                          A01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
C                               e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008             205/45R17                          A02) bis A10)
                (ohne
                Radhausverbreiterungen) 215/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
C                               e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008             195/50R17                          A02) bis A10)
                (mit                     N205)
                Radhausverbreiterungen)
                                         205/45R17

                                          215/45R17




Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
3 KFW                           e2*98/14*0242*..
3 NFU                           e2*98/14*0243*..
3 RFN                           e2*98/14*0244*..
3 RHY                           e2*98/14*0245*..
3 8HZ                           e2*98/14*0251*..
3 RHS                           e2*98/14*0252*..
3 KFU                           e2*2001/116*0288*..
3 RHR                           e2*2001/116*0235*..
3 9HZ                           e2*2001/116*0287*..
3 RFK                           e2*2001/116*0290*..
3 9HY                           e2*2001/116*0299*..
3 9HX                           e2*2001/116*0301*..
3 RFJ                           e2*2001/116*0313*..
3 9HV                           e2*2001/116*0333*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 130     307                       215/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Coupe)                                   E20)
                                          225/45R17
                                          A01)K72)
                1065/1065(1105)                                             4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    4/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4                              e2*2001/116*0362*..
4*****                         e2*2001/116*0362*..
4                              e2*2007/46*0101*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308             205/45R17                             A02) bis A10)
                                        G6Y)N215) T88)                        EF0)

                                           205/50R17
                                           N215)

                                           215/45R17

                                           215/50R17
                                           A01) G6L)K88)

                                           225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121      Peugeot 3008                215/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)
                Sommerbereifung 16Zoll)
                                            215/55R17

                                           225/45R17
                                           A93)G9F)

                                           225/50R17
                                           A93a)

                                           235/50R17
                                           A01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    5/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                              e2*2001/116*0377*..
0U                              e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 3008                215/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A93)                              EF0)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                            215/55R17 M+S

                                           225/50R17 M+S
                                           A93a)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                             e2*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 3008 Hybrid     215/50R17                             A02) bis A10)
                                        A01) A93a)K04)                        EF0)

                                           215/55R17
                                           A01) K04)

                                           225/50R17
                                           A01) A93a)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7                               e2*2001/116*0365*..
7*****                          e2*2001/116*0365*..
7                               e2*2007/46*0001*..
B9                              N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                              E55)
                                           215/45R17
                                           T91)

                                           225/45R17
                                           A01) K03)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E20)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E55)    Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G6L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
        225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K72)    An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunstsstoffinnenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden, und die dahinterliegenden Laschen
        entsprechend zu kürzen.

K87)    An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis
         zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
       - die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
         versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen

K98)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. :                      RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7704


T85)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018




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