Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 57R7704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 57R7704.25
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Effektive Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=24 003 0022 153
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2068 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0U, HU, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40558/24 110 Nm
3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 50 mm
3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3 RFN,
3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4, 4*****,
7, 7*****, B9, W, W*****, K*****,C
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K***** e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Peugeot 1007 195/40R17 A02) bis A10)
205/40R17
A01) K21)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e11*2001/116*0352*..
W***** e2*2001/116*0340*..
W e2*2007/46*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 195/45R17 A02) bis A10)
T85)
195/50R17
G7E)
205/45R17
205/50R17
A01) G7E)K03)
215/45R17
225/45R17
A01) G7E)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
C e2*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 121 Peugeot 208 195/45R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türer) N205)
205/45R17
A01) K25)K98)
215/40R17
A01) K04)
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 205/45R17 A02) bis A10)
(ohne
Radhausverbreiterungen) 215/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 195/50R17 A02) bis A10)
(mit N205)
Radhausverbreiterungen)
205/45R17
215/45R17
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 KFW e2*98/14*0242*..
3 NFU e2*98/14*0243*..
3 RFN e2*98/14*0244*..
3 RHY e2*98/14*0245*..
3 8HZ e2*98/14*0251*..
3 RHS e2*98/14*0252*..
3 KFU e2*2001/116*0288*..
3 RHR e2*2001/116*0235*..
3 9HZ e2*2001/116*0287*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
3 9HY e2*2001/116*0299*..
3 9HX e2*2001/116*0301*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 9HV e2*2001/116*0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 130 307 215/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Coupe) E20)
225/45R17
A01)K72)
1065/1065(1105) 4/108/65,0
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Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e2*2001/116*0362*..
4***** e2*2001/116*0362*..
4 e2*2007/46*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot 308 205/45R17 A02) bis A10)
G6Y)N215) T88) EF0)
205/50R17
N215)
215/45R17
215/50R17
A01) G6L)K88)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0U e2*2001/116*0377*..
0U e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121 Peugeot 3008 215/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A93)
Sommerbereifung 16Zoll)
215/55R17
225/45R17
A93)G9F)
225/50R17
A93a)
235/50R17
A01) K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0U e2*2001/116*0377*..
0U e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Peugeot 3008 215/50R17 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A93) EF0)
Sommerbereifung 18Zoll)
215/55R17 M+S
225/50R17 M+S
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HU e2*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Peugeot 3008 Hybrid 215/50R17 A02) bis A10)
A01) A93a)K04) EF0)
215/55R17
A01) K04)
225/50R17
A01) A93a)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0365*..
7***** e2*2001/116*0365*..
7 e2*2007/46*0001*..
B9 N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10)
E55)
215/45R17
T91)
225/45R17
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K72) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunstsstoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden, und die dahinterliegenden Laschen
entsprechend zu kürzen.
K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis
zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
- die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx