Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7704.25 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Effektive Einpresstiefe: 21 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: 0 ad Ø65 Ø76 d=24 003 0022 153 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2068 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 0U, HU, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40558/24 110 Nm 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, M12x1,25, Schaftlänge 50 mm 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4, 4*****, 7, 7*****, B9, W, W*****, K*****,C RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K***** e2*2001/116*0300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Peugeot 1007 195/40R17 A02) bis A10) 205/40R17 A01) K21)K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e11*2001/116*0352*.. W***** e2*2001/116*0340*.. W e2*2007/46*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 128 Peugeot 207 195/45R17 A02) bis A10) T85) 195/50R17 G7E) 205/45R17 205/50R17 A01) G7E)K03) 215/45R17 225/45R17 A01) G7E)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. C e2*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 121 Peugeot 208 195/45R17 A02) bis A10) (3- und 5-türer) N205) 205/45R17 A01) K25)K98) 215/40R17 A01) K04) RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 96 Peugeot 2008 205/45R17 A02) bis A10) (ohne Radhausverbreiterungen) 215/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 96 Peugeot 2008 195/50R17 A02) bis A10) (mit N205) Radhausverbreiterungen) 205/45R17 215/45R17 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3 KFW e2*98/14*0242*.. 3 NFU e2*98/14*0243*.. 3 RFN e2*98/14*0244*.. 3 RHY e2*98/14*0245*.. 3 8HZ e2*98/14*0251*.. 3 RHS e2*98/14*0252*.. 3 KFU e2*2001/116*0288*.. 3 RHR e2*2001/116*0235*.. 3 9HZ e2*2001/116*0287*.. 3 RFK e2*2001/116*0290*.. 3 9HY e2*2001/116*0299*.. 3 9HX e2*2001/116*0301*.. 3 RFJ e2*2001/116*0313*.. 3 9HV e2*2001/116*0333*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 130 307 215/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Coupe) E20) 225/45R17 A01)K72) 1065/1065(1105) 4/108/65,0 RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2001/116*0362*.. 4***** e2*2001/116*0362*.. 4 e2*2007/46*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot 308 205/45R17 A02) bis A10) G6Y)N215) T88) EF0) 205/50R17 N215) 215/45R17 215/50R17 A01) G6L)K88) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0U e2*2001/116*0377*.. 0U e2*2007/46*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 121 Peugeot 3008 215/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A93) Sommerbereifung 16Zoll) 215/55R17 225/45R17 A93)G9F) 225/50R17 A93a) 235/50R17 A01) K04) RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0U e2*2001/116*0377*.. 0U e2*2007/46*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Peugeot 3008 215/50R17 M+S A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinster A93) EF0) Sommerbereifung 18Zoll) 215/55R17 M+S 225/50R17 M+S A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HU e2*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Peugeot 3008 Hybrid 215/50R17 A02) bis A10) A01) A93a)K04) EF0) 215/55R17 A01) K04) 225/50R17 A01) A93a)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0365*.. 7***** e2*2001/116*0365*.. 7 e2*2007/46*0001*.. B9 N128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Peugeot Partner 205/50R17 A02) bis A10) E55) 215/45R17 T91) 225/45R17 A01) K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K72) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunstsstoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden, und die dahinterliegenden Laschen entsprechend zu kürzen. K87) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm) - die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747 Nr. : RA-000845-C0-104 Anlage-Nr. : 1a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7704 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018 RA-000845-C0-104-01a~PE-4-108-65-ET21_57R7704.docx