Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7755.07 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm 8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm C4, D11, D2, QB6 GA Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50792 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 4E Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 121 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, E43) Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17 Audi 200 Avant-Quattro 225/45R17 A01)K32)K38) 235/45R17 A01)K32)K38) C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/50R17 A02) bis A10) Audi 200 Quattro, E43) Audi 100 Avant-Quattro, 215/45R17 Audi 200 Avant-Quattro 225/45R17 A01)K32)K38) 235/45R17 A01)K32)K38) 121 bis 147 Audi 100 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10) Audi 200 Quattro, E43)K32)K38) Audi 100 Avant-Quattro, 235/45R17 Audi 200 Avant-Quattro 162 Audi 200 Quattro, 225/45R17 A01) bis A10) Audi 200 Avant-Quattro K32)K38) 235/45R17 D403/1/04E 1120/1180 5/112/57 Typ: 89Q ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 128 Audi Coupé quattro 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 162 bis 169 Audi Coupé quattro ww. 215/45R17 Audi S2 225/45R17 A01)K03a)K04a)K32) E399/1/NT08E 1100/950 5/112/57 RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: D11 ABE / EG-Genehmigung: F127 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 bis 206 Audi V8 245/40R17 A02) bis A10) M00) 235/45R17 F127/NT07E 1240/1200 5/112/57 Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Audi 100, 215/45R17 A01) bis A10) Audi 100 Avant, K36) Audi 100 quattro, 225/45R17 Audi 100 Avant quattro, Audi A6, Audi A6 Avant, Audi A6 quattro, Audi A6 Avant quattro 169 bis 213 Audi S4 ww. Audi S6, 245/40R17 A01) bis A10) Audi S4 Avant ww. M00) K04a) Audi S6 Avant F619/1/NT10E 1240/1200 | 1240/1200 5/112/57,1 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 128 Audi 80 quattro, 215/45R17 A01) bis A10) Audi 80 Avant quattro K32) 225/45R17 169 Audi S2, K03a)K04a) Audi Avant S2 F889/1/NT05E 1050/1120 4/108/57 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 250 Audi A8 225/55R17 A02) bis A10) E07)E44) 245/50R17 e1*93/81*0005*24 1340/1230 (1280) 5/112/57 RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 142 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 215/45R17 Audi A4 Avant quattro 225/45R17 235/40R17 M00) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Vorderachse Hinterachse Hinweise 215/45R17 245/40R17 A01) bis A10) M00) K39)V00) 169 bis 195 Audi S4, 225/45R17 A02) bis A10) Audi S4 quattro 245/40R17 M00) 205/50R17 M+S e1*93/81*0013*21E 1150/1130(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro 225/45R17 A01) bis A10)E07)E44) (Limousine, Avant) E49) E54)K39) 235/40R17 E49)M00) 235/45R17 K28) 245/40R17 K28)M00) 162 bis 184 Audi A6 2.7 T, 225/45R17 A01) bis A10)E07)E44) Audi A6 quattro 2.7 T E54)K39) (Limousine, Avant) 235/45R17 K28) 245/40R17 K28)M00) 191 bis 250 Audi S6, 235/45R17 M+S A02) bis A10)E44)E54) Audi S6 Avant e1*2001/116*0051*25E 1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230) 5/112/57 RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 188 Audi A4, 205/50R17 A02) bis A10) Audi A4 quattro, E53) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 225/45R17 235/45R17 245/40R17 A01)K03)K35)M00) 253 Audi S4 quattro, 225/45R17 M+S Audi S4 Avant quattro 235/45R17 M+S e1*2001/116*0151*23E 1250/1150(1195) | S4: 1250/1150 5/112/57 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 182 Audi A4, 205/50R17 M+S A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, 225/45R17 Audi A4 Avant quattro, Audi A4 Cabrio 235/45R17 245/40R17 A01)K03)K35)M00) 253 Audi A4/S4 quattro, 225/45R17 M+S Audi A4/S4 Cabriolet 235/45R17 M+S e1*2001/116*0243*06E 1230/1155(1155) | S4:1250/1150(0) 5/112/57 RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 205/50R17 A02) bis A10) E53) 225/45R17 235/40R17 A01)K55)M00) 235/45R17 A01)K55)K56) 245/40R17 A01)K03)K04)K55)K56)M00) 253 Audi S4 Cabriolet 225/45R17 M+S A02) bis A10) 235/45R17 M+S A01)K55)K56) e1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59) S3, RS3) 215/45R17 A01)K01)K04)K58)K59) 225/45R17 A01)K01)K04)K58)K59) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) K04)K58)K59) V00) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8P e1*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 195 Audi S3 205/45R17 M+S A02) bis A10) A01)A93)K03)K04)T88) 205/50R17 M+S A01)K01)K04)K58)K59) 215/45R17 M+S A01)K01)K04)K58)K59) 225/45R17 A01)K01)K04)K58)K59) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 205/50R17 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) A01)K01)K04)K27)K68)N215) 215/45R17 A01)K03)K04)N225) 225/45R17 A01)K01)K04)K27) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01)K27)N215) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/50R17 M+S A02) bis A10) S3 Sportback A01)K01)K04)K27)K68) (3-türig, 5-türig) 215/45R17 M+S A01)K03)K04) 225/45R17 A01)K01)K04)K27) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10) Cabrio E75) (Nur zulässig an 205/50R17 Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder 215/45R17 eingetragen haben) 225/45R17 235/45R17 A01)K03)K04)K25)K28)K71)K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A02) bis A10) Cabrio E76) (Nur zulässig an 205/50R17 Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder 215/45R17 verbaut und/oder eingetragen haben) 225/45R17 235/45R17 A01)K03)K04)K25)K28)K71)K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 205/50R17 M+S A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an 215/45R17 M+S Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, S3 205/50R17 M+S A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an 215/45R17 M+S Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder verbaut und/oder eingetragen haben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10) N245) E44)EF0) 235/55R17 M+S 245/50R17 N255) 245/50R17 M+S 245/55R17 N255) 245/55R17 M+S 255/50R17 A01)K04) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten E44)E54) Serienreifen 205/..) 215/50R17 A01)K63) 225/50R17 A01)K04)K64) 235/45R17 A01)K63) 245/45R17 A01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/45R17 A01)K63) 245/45R17 A01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 Allroad 215/55R17 M+S A02) bis A10) A93) 225/55R17 M+S A93) 235/50R17 M+S RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Audi Q2 205/50R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) E19) 205/55R17 A93) 205/60R17 A93)GES) 215/50R17 A01)A93)K03) 215/55R17 A01)A93)K03) 225/45R17 A93) 225/50R17 A01)A93)K01)K04) 225/55R17 A01)A93a)GET)K01)K04) 235/45R17 A01)A93)K03) 235/50R17 A01)A93)K01)K04) 245/45R17 A01)A93)K01)K04) 245/50R17 A01)GES)K01)K02) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Audi Q2 205/50R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A01)A93)K03) E19) 205/55R17 A01)A93)K03) 205/60R17 A01)A93)GES)K03) 215/50R17 A01)A93)K03)K04) 215/55R17 A01)A93)K03)K04) 225/45R17 A01)A93)K03) 225/50R17 A01)A93)K01)K04) 225/55R17 A01)A93a)GET)K01)K04) 235/45R17 A01)A93)K03)K04) 235/50R17 A01)A93)K01)K04) 245/45R17 A01)A93)K01)K04) 245/50R17 A01)GES)K01)K02) RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A93)N225) EF0) 225/55R17 A93)N235) 235/55R17 A93a) 245/50R17 A01)A93a)K03) 255/50R17 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93)N225) EF0) 225/55R17 A93)N235) 235/55R17 A93a) 245/50R17 A93a) 255/50R17 RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17 Ausführungen mit kleinsten A01)K67) Sommer-Serienreifen 225/..) 245/45R17 A01)K01)K04)K67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K01)K04)K67) E77) 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17 M+S Ausführungen mit kleinsten A01)K67) Sommer-Reifen 245/..) 245/45R17 M+S A01)K01)K04)K67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT Coupe, Roadster 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Baureihe 8S; ab EG- A01)K27) E77a) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/45R17 M+S 245/45R17 M+S RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS Coupe, Roadster 225/50R17 M+S A02) bis A10) (Baureihe 8S; ab EG- A01)K27) E77a) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/45R17 M+S 235/50R17 M+S A01)G01)K03)K04)K27) 245/45R17 M+S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E43) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung 142 kW in Verbindung mit Achslast hinten 1200 kg. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 235/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GET) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K36) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20 mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten, - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um ca.10 mm zu kürzen. K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststoffkante zu kürzen. K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre- chend zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach hinten umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 1 Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.01.2017 RA-000780-C0-104-01~AU-5-112-57-ET35_57R7755.docx