Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 57R7755.07 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B8, B81, 4G, 4G1 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50705 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 4H Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/50R17 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) A93) EF0) 235/50R17 A93)G4X) 245/45R17 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 225/50R17 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) A93) EF0) 235/50R17 M+S A93) 245/45R17 M+S A93) RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, außer N215) EF0) S4) 205/55R17 M+S W215) 215/50R17 A93)N225) 215/50R17 M+S A93)W225) 215/55R17 A01)G01)N225) 215/55R17 M+S A01)G01)W225) 225/50R17 235/45R17 A93) 235/50R17 A01)G01)K03)K04)K64) 245/45R17 RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5, SQ5 225/65R17 M+S A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) A94)W235) EF0) 235/60R17 M+S A94) 235/65R17 M+S A94) 245/60R17 M+S A94) 255/60R17 M+S A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5, SQ5 225/65R17 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94)W235) EF0) 235/60R17 M+S A94) 235/65R17 M+S A94) 245/60R17 M+S A94) 255/60R17 M+S RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 273 Audi A8, A8L 235/60R17 M+S A02) bis A10) E44)EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 230 Audi A6 225/55R17 A02) bis A10)B64) (Limousine, Kombi) A93a) E54)EF0) 225/60R17 A01)G01)K13)K22)K73) 235/55R17 245/50R17 245/55R17 A01)G01)K13)K22)K73) 255/50R17 A01)K13)K22)K73) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 245 Audi A7 235/55R17 M+S A02) bis A10)B64) EF0) 245/50R17 M+S 245/55R17 M+S 255/50R17 M+S RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.09.2014 RA-000780-A0-104-02~AU-5-112-66_5-ET35_57R7755.docx