Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7755.07 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50706 130 Nm 28 mm BF2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50706 120 Nm 28 mm BF3 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge ZP50742 110 Nm 25 mm BF4 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge ZP50742 120 Nm 25 mm BF5 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50706 150 Nm 28 mm BF6 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 ZP50705 130 Nm mm BF7 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge ZP50706 175 Nm 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K13) K25) K28) N215) BF1) E93) E100) K01) K04) zulässig an Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S ab EG-Genehmigungs-Nr. K13) K25) K28) e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 N225) 225/45R17 K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) K04) K28) BF1) E93) E100) N215) V00) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) BF1) E93) E100) N215) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Frontantrieb und K13) K28) BF2) E95) E100) K04) Allrad; Beim Typ 245G nur zulässig an 215/45R17 M+S Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S e1*2001/116*0470*04) K01) K13) K25) K28) K103) 225/45R17 K28) N235) 225/45R17 M+S K28) 235/45R17 K01) K13) K25) K28) K103) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81) zulässig an 205/50R17 Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs- 215/45R17 Nr. e1*2001/116*0470*02) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K13) K22) N215) BF2) E100) K04) zulässig an Fahrzeugausführungen 215/45R17 ab EG-Genehmigungs-Nr. N225) e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 K13) K22) 235/45R17 G1D) K01) K13) K20) K22) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K13) K22) K04) BF2) E100) N215) V00) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K13) K22) K04) K20) K28) BF2) E100) N215) V00) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) electric drive BF1) 205/55R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T88) BF3) E66) bis e1*98/14*0139*13, S203 bis 205/45R17 M+S e1*98/14*0158*10, A94) T88) außer AMG-Modelle) 205/50R17 A94a) N215) 205/50R17 M+S A94a) 215/45R17 A94) N225) 215/45R17 M+S A94) 225/45R17 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/45R17 M+S A02) bis A10) (W203 bis A94) T88) W215) BF3) E66) e1*98/14*0139*13, S203 bis 205/50R17 M+S e1*98/14*0158*10) A94a) W215) 215/45R17 M+S A94) 225/45R17 A94a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) Coupe A94) BF3) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 205/50R17 A94a) 215/45R17 A94) 225/45R17 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T88) BF3) E67) ab e1*98/14*0139*14, S203 ab 205/45R17 M+S e1*98/14*0158*11, A94) T88) außer AMG-Modelle) 205/50R17 A94a) N215) 205/50R17 M+S A94a) 215/45R17 A94) N225) 215/45R17 M+S A94) 225/40R17 A94a) 225/45R17 A94a) 235/45R17 A01) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/50R17 M+S A02) bis A10) (W203 ab A94a) BF3) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab 215/45R17 M+S e1*98/14*0139*15) A94) 225/45R17 A94a) 235/45R17 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) Coupe, CLC A94a) N215) BF3) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 215/45R17 A94) N225) 225/45R17 A94a) 235/45R17 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Coupe, C204) K04) K13) N215) BF1) E110) K01) 205/50R17 M+S K04) K13) W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 K04) K13) N235) 235/45R17 G2G) K04) K13) K21) N245) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W204) A01) K01) K04) K13) N215) BF2) E104) 205/50R17 M+S A01) K01) K04) K13) W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K01) K04) K13) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S204) A01) K01) K04) K13) N215) BF2) E104) 205/50R17 M+S A01) K01) K04) K13) W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K01) K04) K13) N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio K03) N235) BF1) E110a) EB1) A205) 225/45R17 M+S K03) 225/50R17 K01) N235) 225/50R17 M+S K01) 235/45R17 K01) N245) 235/45R17 M+S K01) 235/50R17 G4K) K01) K122) K132) N245) 235/50R17 M+S G4K) K01) K122) K132) 245/45R17 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) BF1) E110a) EB1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, W205) N215) BF1) E103) EB1) K01) K04) 205/50R17 M+S W215) 205/55R17 N215) 205/55R17 M+S W215) 215/50R17 N225) 215/50R17 M+S W225) 215/55R17 G4K) N225) 215/55R17 M+S G4K) W225) 225/45R17 N235) 225/45R17 M+S 225/50R17 N235) 225/50R17 M+S 235/45R17 N245) 235/45R17 M+S 235/50R17 G4K) K122) N245) 235/50R17 M+S G4K) K122) 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E103) EB1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Kombi, S205) N215) BF1) E103) EB1) EF0) K01) K04) 205/50R17 M+S W215) 205/55R17 GCT) N215) 205/55R17 M+S GCT) W215) 215/50R17 GCT) N225) 215/50R17 M+S GCT) W225) 215/55R17 G4K) N225) 215/55R17 M+S G4K) W225) 225/45R17 N235) 225/45R17 M+S 225/50R17 GCT) N235) 225/50R17 M+S GCT) 235/45R17 GCT) N245) 235/45R17 M+S GCT) 235/50R17 G4K) K122) N245) 235/50R17 M+S G4K) K122) 245/45R17 GCT) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E103) EB1) EF0) GCT) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 11 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01) K13) K25) N215) BF2) E93a) E100) K04) 205/50R17 M+S K01) K13) K25) 215/45R17 K03) N225) 225/45R17 K01) K13) K25) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) K04) BF2) E93a) E100) N215) V00) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K01) K13) K25) BF2) E93a) E100) N215) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie A01) K01) K13) K28) BF1) E95a) auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S 215/50R17 M+S A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103) 225/45R17 M+S A01) K01) K28) 235/45R17 M+S A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 12 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 205/50R17 A02) bis A10) (mit und ohne N215) A94) BF4) Sportpaket) 215/45R17 N225) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) A94) BF4) N215) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 285 Mercedes CLK, CLK 55 225/45R17 A02) bis A10) AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF4) 225/45R17 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 13 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N215) BF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 205/50R17 M+S 16Zoll oder 17Zoll) A94) W215) 215/45R17 A94) N225) T91) 215/45R17 M+S A94) T91) W225) 215/50R17 A94a) G4Y) N225) 215/50R17 M+S A94a) G4Y) W225) 225/45R17 A94) N235) 225/45R17 M+S A94) W235) 235/45R17 A94a) G4Y) N245) 245/45R17 A01) G1C) K01) N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/55R17 A02) bis A10) Coupe BF5) (mit kleinsten 235/50R17 Serienreifen ab 225/..) 245/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 14 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine ) N215) BF1) EF0) 205/55R17 M+S W215) 215/50R17 A94a) N225) 215/50R17 M+S A94a) W225) 225/50R17 235/45R17 A94a) 245/45R17 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10) (Kombi) BF1) EF0) 235/45R17 A94a) 245/45R17 A94a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 15 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (W212, Limousine, A94) N215) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 205/55R17 16Zoll) A94) N215) 215/50R17 A01) A94) K03) N225) 225/50R17 A01) K01) 235/45R17 A01) K03) 245/45R17 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) BF1) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10) (S212, Kombi, K01) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/45R17 225/..) K03) 245/45R17 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) BF1) E111) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 16 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (W213, Limousine) N215) BF5) E111a) EF0) 205/60R17 N215) 215/55R17 N225) 225/50R17 225/55R17 235/50R17 A01) K01) 245/45R17 245/50R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10) (S213, Kombi) BF5) EF0) 225/55R17 235/50R17 A01) K01) 245/50R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A02) bis A10) BF2) 225/55R17 A01) K118) 235/55R17 A01) K01) K118) 245/50R17 A01) K01) K118) 255/50R17 A01) K01) K04) K118) K119) K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 17 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/55R17 A01) bis A10) K04) BF6) K01) 235/60R17 K04) 245/55R17 K02) 245/60R17 K02) 255/55R17 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R17 255/55R17 A01) bis A10) K01) K02) BF6) V00) 235/60R17 275/50R17 A01) bis A10) K01) BF6) V00) 245/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K01) BF6) V00) 255/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K01) BF6) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 18 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A01) bis A10) BF5) EF0) K01) 245/60R17 K04) 245/65R17 G7W) K04) 255/60R17 K04) 265/60R17 G7W) K04) 275/55R17 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/65R17 255/60R17 A01) bis A10) K01) K04) BF5) EF0) V00) 245/65R17 265/60R17 A01) bis A10) K01) K04) BF5) EF0) G7W) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10) A94) N215) BF1) 205/50R17 A94) N215) 215/45R17 A94) N225) 225/40R17 A94) 225/45R17 A94) 235/45R17 A01) A94a) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 19 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap A94a) N215) BF4) an Hinterachse) 215/45R17 A94) N225) 225/45R17 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) A94a) BF4) N215) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap an A94a) N215) BF4) E116) HA) 215/45R17 A94) N225) 225/45R17 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) A94a) BF4) E116) N215) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 20 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10) A94) N215) BF1) 205/50R17 A94) N215) 215/45R17 A94) N225) 215/50R17 A01) A94a) G01) K102) N225) 225/40R17 A94) 225/45R17 A94) 235/45R17 A01) A94a) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 21 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17 A01) bis A10) (W 447, Ausführungen K04) N225) T98) BF7) E105) EF0) K01) mit Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 215/60R17 G01) K04) K13) K25) N225) T100) 225/50R17 K04) T98) 225/55R17 K04) T101) 225/55R17C K04) 225/60R17 G01) K04) K13) K25) K123) 235/50R17 K04) T100) 235/55R17 G01) K04) K13) K25) K123) 245/50R17 K02) T99) 255/50R17 G01) K02) K13) K25) K123) T101) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 22 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17 A01) bis A10) (W 447, Ausführungen G01) K04) T98) BF7) E105) K01) mit kleinster Serienbereifung 225/55R17 in19Zoll; 2WD und 4WD) K04) 225/55R17C G01) K04) 225/60R17 K04) K13) K25) K123) 235/50R17 G01) K04) T100) 235/55R17 K04) K13) K25) K123) 245/50R17 K02) T99) 255/50R17 K02) K13) K25) K123) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 23 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 110 Nm BF4) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 24 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 BF5) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm BF6) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50705 Anzugsmoment: 130 Nm BF7) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 175 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 25 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger: EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit gel. Scheibe Ø342x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 26 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 27 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 28 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO Nr. : RA-000780-D0-104 Anlage-Nr. : 2b Seite : 29 / 29 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 2b mit den Seiten 1-29 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.01.2018