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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  57R7755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         57R7755.07
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1P, 1PN, 3R, 3RN, 5F, 5P, 5PN Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,            ZP50704 120 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS                           Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde           ZP50792 140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
7N                            Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,           ZP50704 140 Nm
                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                              mm




RA-000780-A0-104-01a~SE-5-112-57-ET35_57R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                         7MS
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Seat Alhambra            205/50R17                                 A01)bis A10)
                                       E50)                                      K04)K48)K49)K54)

                                                                  205/50R17 M+S

                                                                  225/45R17

                                                                  235/45R17
e1*2001/116*0036*31   2WD 1240/1280(1355) | 4WD 1260/1330(1405)                           5/112/57,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147            Seat Altea, Altea XL, Toledo 205/50R17                              A02) bis A10)
                      (außer Freetrack)            A01)K01)K04)K51)N215)

                                                                  205/50R17 M+S
                                                                  A01)K01)K04)K51)

                                                                  215/45R17
                                                                  A01)K01)K04)K51)N225)

                                                                  225/45R17
                                                                  A01)K01)K04)K51)K52)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                                      e9*2001/116*0050*..
5PN                                     e9*2007/46*0012*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 155           Altea Freetrack,Altea 4    205/50R17 M+S                            A01)bis A10)
                      Freetrack                  K03)                                     K04)K51)

                                                                  215/50R17
                                                                  K03)

                                                                  225/45R17
                                                                  K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                   205/50R17                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)
                Sommerbereifung 195/..
                oder 205/..)                215/45R17
                                            A01)K01)K04)K51)

                                            225/45R17
                                            A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon                   225/45R17                               A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinster A01)K01)K04)K51)                        EF0)
                Sommerbereifung 225/..)
                                            225/45R17 M+S
                                            A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                  e9*2001/116*0072*..
3RN                                 e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST           205/50R17                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit       A01)A93)K03)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)          215/45R17
                                             A93)

                                            225/45R17
                                            A01)A93)K03)

                                            235/45R17
                                            A01)G2G)K01)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                            A93)K03)                                V00)

                                            205/50R17             235/45R17         A01) bis A10)
                                            A93)K03)                                V00)



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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                                e9*2001/116*0072*..
3RN                               e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST         225/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit     A01)A93)K03)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                    235/45R17
                                           A01)G01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                             e1*2007/46*0402*..
7N                             e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      Seat Alhambra           205/50R17                            A02) bis A10)
                                        A93)T93)

                                           205/55R17
                                           A93)

                                           215/50R17
                                           A01)A93)K04)

                                           215/55R17
                                           A01)A93a)K04)

                                           225/50R17
                                           A01)A93)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)A93)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K04)

                                           245/45R17
                                           A01)A93)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     5/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon, 3-türer,5-türer, 205/45R17                          A02) bis A10)
                Kombi                                                          E61)
                (Ausführungen mit           205/50R17
                Verbundlenker-              A01)K03)K04)
                Hinterachse)
                                            215/45R17
                                            A01)K03)K04)

                                            225/45R17
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 206     Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 205/45R17                         A02) bis A10)
                Kombi                                                          E62)
                (Ausführungen mit            205/50R17
                Mehrlenker-Hinterachse) A01)K03)K04)

                                            215/45R17
                                            A01)K03)K04)

                                            225/45R17
                                            A01)K03)K04)

                                            235/45R17
                                            A01)K01)K04)K65)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
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E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
     „ML“.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.




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Nr. :                       RA-000780-A0-104
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Teiletyp :                  57R7755


K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
     Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K54) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder
     durch Anbau von Gummileisten -Terotrim-).

K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     -   die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     -   der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2014




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