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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  57R7755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R7755.03
Radausführungskennz.:                                   57R7755.03
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *)                                      930 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50397     120 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50397    140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                            e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85       Skoda Fabia 1          195/40R17                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         205/40R17
                                         A01) G9C) K04) K28)

                                         215/35R17
                                         A01) K03) K04)

                                         225/35R17
                                         A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Skoda Fabia 1 RS        205/40R17                           A01) bis A10)
                                        K28)                                BF1) K04)

                                         215/35R17
                                         K03)

                                         225/35R17
                                         K01) K28)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                               e11*2001/116*0291*..
5J                               e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2             195/40R17                         A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi, N205) T81)                            BF1) E59) K04)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    205/40R17
                175/.. oder 185/..)       K03)

                                         215/35R17
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2            195/40R17                          A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi,                                       BF1) E59) K04)
                Ausführungen mit         205/40R17
                kleinsten Serienreifen   G5F) K03)
                155/80R13 od.165/70R14
                )                        215/35R17
                                         K01)
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Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ                            e8*2018/858*00014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110      Skoda Fabia 4          195/45R17                         A01) bis A10)
                                       A93)                              BF2) K04)

                                        205/45R17
                                        A93) K03)

                                        215/40R17
                                        A93) K01)

                                        215/45R17
                                        A93a) K01)

                                        225/40R17
                                        A93a) K01)

                                        225/45R17
                                        G7Y) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NW                            e8*2007/46*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Skoda Kamiq            205/50R17                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        205/55R17

                                        215/45R17
                                        A01) A93a) G01)

                                        215/50R17

                                        225/45R17

                                        225/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        235/45R17

                                        245/45R17
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                             e11*2007/46*0011*..
1U                             e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia           205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                        BF1)
                Allrad)                 205/50R17
                                        A01) K32) K33)

                                        215/45R17

                                        225/45R17
                                        A01) K32) K33)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                            e11*2007/46*0249*..
NH                            e11*2007/46*0250*..
NH                            e8*2007/46*0320*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid     195/40R17                          A02) bis A10)
                Spaceback                                                 BF1)
                                       195/45R17
                                       A01) K49)

                                        205/40R17
                                        A01) K04)

                                        225/35R17
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NW                            e8*2007/46*0349*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Skoda Scala            205/50R17                          A02) bis A10)
                                       A01) K04)                          BF1)

                                        215/45R17
                                        A93)

                                        225/45R17
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                            e11*2001/116*0291*..
5J                            e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout 195/40R17                                   A01) bis A10)
                                       T81)                                      BF1) K42)

                                         205/40R17
                                         K43)

                                         215/35R17
                                         K04) T83)

                                         215/40R17
                                         G0W) K04) K43)

                                         225/35R17
                                         K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster,          195/40R17                               A01) bis A10)
                Skoda Praktik            K04) T81)                               BF1) K42)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/40R17
                175/.. )                 K03) K04) K43)

                                         215/35R17
                                         K01) K04) T83)

                                         225/35R17
                                         K01) K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R17            225/35R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K02) K42)          BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster,          195/40R17                               A01) bis A10)
                Skoda Praktik            K04) N205) T81)                         BF1) K42)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/40R17
                185/..)                  K03) K04) K43)

                                         215/35R17
                                         K01) K04) T83)

                                         215/40R17
                                         G0W) K01) K04) K43)

                                         225/35R17
                                         K01) K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R17            225/35R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K02) K42)          BF1) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
5J                             e8*2007/46*0319*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92       Skoda Fabia 3           195/40R17                                A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi)                                            BF1) E59a)
                                        195/45R17
                                        A01) K49)

                                         205/40R17
                                         A01) K04)

                                         215/35R17
                                         A01) A93a) K04)

                                         215/40R17
                                         A01) K04) K25) K49)

                                         225/35R17
                                         A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 140 Nm

E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
       • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
      • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
      • e8*2007/46*0319*

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G7Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G9C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)   An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab
       Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von
       der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen.

K33)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden .

K42)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
       bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43)   An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
       kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
         hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-H0-104
Anlage-Nr. :                6c
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755



T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 6c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2022