Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 57R7755.21 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: ZP51106 120 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm ab Nachtrag 04: ZP51106 120 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm 1C BMW 1er: ZP51106 120 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm BMW 2er: ZP51106 140 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm X3, UKL/X, UKL-C/X, X-N1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm X83 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/45R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) N215) 205/45R17 M+S 205/50R17 A01)K03)K04)N215) 205/50R17 M+S A01)K03)K04) 215/45R17 A01)K03)K04)N225) 225/45R17 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03) K04) V00) RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17 Typ 1K4 bis A01)K03) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) 225/45R17 A01)K03)K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03) K57) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94) B56)B67a)EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17 Typ 1K4 ab A94) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 215/45R17 A94) 225/45R17 A94) 235/45R17 A01)G01)K04) RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 M+S A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94) B56)B67a)EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17 M+S Typ 1K4 ab A94) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 215/45R17 M+S A94) 225/40R17 M+S A01)A94)G01) 225/45R17 M+S A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 2er 205/45R17 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 A94) B56)B67a)EF0) Zoll Sommerbereifung) 205/50R17 A01)A94)K04) 215/45R17 A94) 225/40R17 A01)A94)G01)K04) 225/45R17 A01)A94)K04) 235/45R17 A01)G01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R17 225/40R17 A01) bis A10) A94)K04) B56)B67a)EF0)V00) 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) A94)K04) B56)B67a)EF0)V00) RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 2er, M235i 205/45R17 A02) bis A10) (Serie ab 18 Zoll A94)N215) B56)B67a)EF0) Sommerbereifung) 205/45R17 M+S A94) 205/50R17 A01)A94)K04)N215) 205/50R17 M+S A01)A94)K04) 215/45R17 A94)N225) 215/45R17 M+S A94) 225/45R17 A01)A94)K04)N235) 225/45R17 M+S A01)A94)K04) 235/45R17 A01)G01)K03)K04)N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10) A01)K01)N225) 215/60R17 M+S A01)K01) 225/55R17 A01)K01)N235) 235/55R17 A01)K01) 245/50R17 A01)K01) RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10) (kleinste Serienradgröße 17Zoll) 215/60R17 M+S 225/55R17 225/55R17 M+S 225/60R17 225/60R17 M+S 235/55R17 245/55R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/55R17 275/50R17 A01) bis A10) K04) V00) RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A02) bis A10) Countryman Allrad A01)A93a)K01)K04) EF0) 205/55R17 A01)K01)K04) 215/50R17 A01)K01)K04) 225/45R17 A01)A93a)K01)K04) 225/50R17 A01)K01)K02) 235/45R17 A01)K01)K04) 245/45R17 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K02) EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A02) bis A10) Cooper Works A01)A93a)K01)K04) 205/55R17 M+S A01)K01)K04) 215/50R17 M+S A01)K01)K04) 225/45R17 M+S A01)A93a)K01)K04) 225/50R17 M+S A01)K01)K02) RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 135 Mini Paceman 205/55R17 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A01)K01)K04) 215/50R17 A01)K01)K04)K85) 215/55R17 A01)K01)K04)K84)K85) 225/50R17 A01)K01)K04)K85) 245/45R17 A01)K01)K04)K85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S A02) bis A10) Works A01)K01)K04) 215/50R17 M+S A01)K01)K04)K85) 215/55R17 M+S A01)K01)K04)K84)K85) 225/50R17 M+S A01)K01)K04)K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x20 mm RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 B67a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 15 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.09.2014 RA-000780-A0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx