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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   57R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R7755.21
Radgröße:                                                7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München




RA-000780-C0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile            Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
560X, 182, 187                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,                  ZP51106 120 Nm
                                    Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1K2, 1K4                            bis Nachtrag 03:                               ZP51106 120 Nm
                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                    Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                    ab Nachtrag 04:                                ZP51106 120 Nm
                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                    Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
1C                                  BMW 1er:                                       ZP51106 120 Nm
                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                    Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                    BMW 2er:                                       ZP51106 140 Nm
                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                    Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X3, UKL/X, UKL-C/X, X-N1            Serien-Radschraube, Kegel 60°,                 ZP51106 140 Nm
                                    Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X83                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,                 ZP51106 140 Nm
                                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  205/45R17                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N215)

                                          205/45R17 M+S

                                          205/50R17
                                          A01)K03)K04)N215)

                                          205/50R17 M+S
                                          A01)K03)K04)

                                          215/45R17
                                          A01)K03)K04)N225)

                                          225/45R17
                                          A01)K03)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       205/50R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           225/45R17
                                              A01)K03)K57)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                            K03)                 K57)               V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           205/45R17                             A02) bis A10)B67a)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N215)                             EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 205/45R17 M+S
                Typ 1K4 ab                    A94)W215)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           205/50R17
                                            A94)N215)

                                            205/50R17 M+S
                                            A94)W215)

                                            215/45R17
                                            A94)N225)

                                            215/45R17 M+S
                                            A94)W225)

                                            225/45R17
                                            A94)

                                            235/45R17
                                            A01)G01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive          205/45R17                              A02) bis A10)B67a)
                (Serie bis einschließlich 17 A94)T88)                               EF0)
                Zoll Sommerbereifung)
                                             205/50R17
                                             A01)A94)K04)

                                            215/45R17
                                            A94)

                                            225/40R17
                                            A01)A94)G01)K04)

                                            225/45R17
                                            A01)A94)K04)

                                            235/45R17
                                            A01)G01)K03)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R17            225/40R17          A01) bis A10)B67a)
                                                                 A94)K04)           EF0)V00)

                                            205/50R17             225/45R17         A01) bis A10)B67a)
                                                                  A94)K04)          EF0)V00)




RA-000780-C0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    5 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                             e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive, (Serie 205/45R17                         A02) bis A10)B67a)
                ab 18 Zoll                  A94)N215)T88)                     EF0)
                Sommerbereifung)
                                            205/45R17 M+S
                                            A94)T88)

                                           205/50R17
                                           A01)A94)K04)N215)

                                           205/50R17 M+S
                                           A01)A94)K04)

                                           215/45R17
                                           A94)N225)

                                           215/45R17 M+S
                                           A94)

                                           225/45R17
                                           A01)A94)K04)N235)

                                           225/45R17 M+S
                                           A01)A94)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)G01)K03)K04)N245)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          225/45R17                             A02) bis A10)
                                        A94)

                                           225/50R17
                                           A94)

                                           235/45R17
                                           A94)

                                           245/45R17
                                           A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    6 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     BMW X3                  215/60R17                                  A02) bis A10)
                                        A01)K01)N225)

                                           215/60R17 M+S
                                           A01)K01)

                                           225/55R17
                                           A01)K01)N235)

                                           235/55R17
                                           A01)K01)

                                           245/50R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 215/60R17 M+S                           A02) bis A10)B76)
                (kleinste Serienradgröße   W225)                                   EF0)
                17Zoll)
                                           225/55R17

                                           225/60R17

                                           235/55R17

                                           245/55R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/55R17            275/50R17          A01) bis A10)B76)
                                                                K04)               EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini    205/50R17                                A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01)A93a)K01)K04)                        EF0)

                                          205/55R17
                                          A01)K01)K04)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R17
                                          A01)A93a)K01)K04)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               EF0)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                Cooper Works             A01)A93a)K01)K04)

                                          205/55R17 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          215/50R17 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          225/45R17 M+S
                                          A01)A93a)K01)K04)

                                          225/50R17 M+S
                                          A01)K01)K02)




RA-000780-C0-104-15~BM-5-120-72_5-ET42_57R7755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 205/55R17                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01)K01)K04)

                                            215/50R17
                                            A01)K01)K04)K85)

                                            215/55R17
                                            A01)K01)K04)K84)K85)

                                            225/50R17
                                            A01)K01)K04)K85)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K04)K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S                         A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K04)

                                            215/50R17 M+S
                                            A01)K01)K04)K85)

                                            215/55R17 M+S
                                            A01)GB4)K01)K04)K84)K85)

                                            225/50R17 M+S
                                            A01)K01)K04)K85)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R7755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B67a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm
     - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
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B76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : Bremsscheibe Ø348x30 mm

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GB4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.


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Nr. :                      RA-000780-C0-104
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K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614
Nr. :                      RA-000780-C0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 57R7755


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.01.2017




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