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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-E0-104
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  57R7755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R7755.05
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                      930 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     120 Nm
BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    ZP50535     140 Nm
            Schaftlänge 32 mm
BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  ZP50535    140 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF4         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  ZP50535    140 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF5         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  ZP50535    140 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-E0-104
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-2D                          e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30              205/50R17                             A02) bis A10)
                                       A01) K03)                             BF1) S01)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70              215/50R17                             A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                     BF1) S01)
                                       225/45R17

                                         235/45R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40, V50             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb)                                   BF1) S01)
                                           215/45R17

                                         215/50R17
                                         A01) G1L) K01) K04)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40               205/50R17                            A02) bis A10)
                (außer V40 Cross                                             BF1)
                Country)                215/45R17
                                        A93a)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-E0-104
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 215/50R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/55R17

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         A01) K03)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      205/50R17                         A01) bis A10)
                Hybrid                   A93) N215)                        BF2) E58) EF0) K04)
                (Limousine, Kombi; außer
                Cross Country)           205/55R17
                                         G5W) N215)

                                         215/50R17
                                         K01)

                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17
                                         G5W) K01)

                                         235/45R17
                                         A93a) K01)

                                         245/45R17
                                         K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-E0-104
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R17                         A02) bis A10)
                V60 Cross Country        A93)                              BF3)

                                         215/60R17

                                         225/55R17

                                         235/50R17

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01) K01)

                                         255/50R17
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                             e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 186     Volvo V60              215/50R17                           A02) bis A10)
                                       N225)                               BF4) EF0)

                                         215/55R17
                                         N225)

                                         225/50R17

                                         225/55R17

                                         235/45R17

                                         245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49614 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000780-E0-104
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70              205/55R17                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)          N215)                             BF2)

                                        215/50R17
                                        N225)

                                        225/50R17
                                        L22)

                                        235/45R17

                                        245/45R17
                                        L22)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A                             e9*2001/116*0057*..
A-2D                          e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80              205/55R17                         A02) bis A10)
                                       N215)                             BF2) E58)

                                        215/50R17
                                        N225)

                                        225/50R17
                                        L22) N235)

                                        235/45R17
                                        N245)

                                        245/45R17
                                        L22)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X                             e9*2007/46*3146*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 182     Volvo XC40             235/60R17                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF4) EF0)

                                        245/55R17
                                        A01) K01) K02)

                                        245/60R17
                                        A01) A93a) K01) K02)

                                        255/55R17
                                        A01) K01) K02)
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Nr. :                       RA-000780-E0-104
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
D                             e9*2001/116*0068*..
D-2D                          e1*2001/116*0507*..
D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60             235/60R17                         A01) bis A10)
                                       A93) K03)                         BF5)

                                        235/65R17
                                        K03)

                                        245/60R17
                                        K01)

                                        255/55R17
                                        K01) K04)

                                        255/60R17
                                        K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235     Volvo XC60             235/65R17                         A02) bis A10)
                                                                         BF4) EB1) EF0)
                                        245/60R17

                                        245/65R17
                                        GF1)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70             215/60R17                         A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                        225/55R17

                                        225/60R17
                                        G1G)

                                        235/55R17
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Seite :                     7 / 10
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31471663 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
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G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
       (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Nr. :                       RA-000780-E0-104
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N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

Die Anlage 17c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019