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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     1 / 17                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R7755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           57R7755.27
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller     :   Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
168                            Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                   ZP50742 110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
117, 169, 176, 204, 204K, 212, Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50705 130 Nm
212G, 212K, 245, 245G, 246     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm
163,164, 166, 251              Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                  ZP50705 150 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                               mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     2 / 17                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                           168
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 103   A-Klasse                   205/40R17                              A01) bis A10) E53)
              (kurze und lange Version) G82)                                    K69)K70)

e1*96/79*0073*16E     810/ /850 (870)                                           5/112/66,5



Typ:                         169
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   A-Klasse                205/45R17                                 A02) bis A10)

                                               215/40R17
                                               A01)K15)

                                               215/45R17
                                               A01)K15)
e1*2001/116*0288*08   945/900(935)                                              5/112/66,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
169                                  e1*2001/116*0288*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142            Mercedes A-Klasse       195/45R17                         A02) bis A10)
                                              A93a)

                                               205/45R17
                                               A01) K15)K23)

                                               215/45R17
                                               A01) K03)K15) K23)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     3 / 17                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
176                            e1*2007/46*0928*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/50R17                                  A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                      E100)E93)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        A93a)N225)

                                           225/45R17

                                           235/45R17
                                           A01)K13)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)E93)V00)

                                           205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                           N215)                                   E100)E93)V00)

                                           215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                           K13)K25)N225)                           E100)E93)G01)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
176                               e1*2007/46*0928*..
245G                              e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 155     Mercedes A-Klasse          205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb und Allrad;                                          E100)E95)
                Beim Typ 245G nur          215/45R17 M+S
                zulässig an                A93a)
                Fahrzeugausführungen ab
                EG-Genehmigungs-Nr.        215/50R17 M+S
                e1*2001/116*0470*04)
                                           225/45R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     4 / 17                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ:                         245
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 142   B-Klasse                205/50R17                                  A02) bis A10)

                                                215/45R17

                                                225/45R17
e1*2001/116*0314*05   1005/900(935)                                              5/112/66,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
245                                  e1*2001/116*0314*..
245G                                 e1*2001/116*0470*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142            Mercedes B-Klasse        205/45R17                         A02) bis A10)
                      (Beim Typ 245G nur       A93)                              E99)
                      zulässig an
                      Fahrzeugausführungen bis 205/50R17
                      EG-Genehmigungs-Nr.      A01)A93a)K01)
                      e1*2001/116*0470*02)
                                                215/45R17
                                                A93)

                                                225/45R17
                                                A01)A93a)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                22b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                            e1*2001/116*0470*..
246                             e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse       205/50R17                                A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur       N215)                                    E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 215/45R17
                EG-Genehmigungs-Nr.      A93)N225)
                e1*2001/116*0470*04)
                                         225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)G1D)K13)K22)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)V00)

                                          205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                          N215)                                   E100)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
251                            e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200     Mercedes R-Klasse       235/65R17                                 A02) bis A10)
                                        A94)                                      EF0)

                                          245/60R17
                                          A01) A94)K04)

                                          245/65R17
                                          A01) A94)G4P) K04)

                                          255/60R17
                                          A01) A94)K01) K04)

                                          265/60R17
                                          A01) A94)G4P) K01) K04)

                                          275/55R17
                                          A01) A94)K01) K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     6 / 17                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe)                 A94)N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         A94)W215)

                                         215/45R17
                                         A94)N225)

                                         225/45R17
                                         A94)N235)

                                         235/45R17
                                         A94a)G2G) N245)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                (Kombi)                 N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17
                                         N235)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     7 / 17                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine)             N215)                             E104)

                                         205/50R17 M+S
                                         W215)

                                         215/45R17
                                         N225)

                                         225/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     8 / 17                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 135     Mercedes C-Klasse        205/55R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, W 205)       A94)N215)                                E103)

                                          205/55R17 M+S
                                          A94)W215)

                                          215/50R17
                                          A94)N225)

                                          215/50R17 M+S
                                          A94)W225)

                                          215/55R17
                                          A94)G4K) N225)

                                          215/55R17 M+S
                                          A94)G4K) W225)

                                          225/50R17
                                          A94)N235)

                                          225/50R17 M+S
                                          A94)

                                          235/45R17
                                          A94)N245)

                                          235/45R17 M+S
                                          A94)

                                          245/45R17
                                          A94)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                               A94)               E103)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     9 / 17                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                                   A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215)                                       E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)    215/45R17
                                        A93a)N225)

                                            225/45R17

                                            235/45R17
                                            A01) K13)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                            N215)                                   E100)V00)

                                            205/50R17              235/45R17        A02) bis A10)
                                            N215)                                   E100)V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
212                                e1*2001/116*0501*..
212G                               e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse             205/50R17                             A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A94)N215)                                  B90)
                mit kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)                       205/55R17
                                              A94)N215)

                                            215/50R17
                                            A94)N225)

                                            225/50R17
                                            A94)

                                            235/45R17

                                            245/45R17

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                    B90)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     10 / 17                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
212K                                  e1*2007/46*0200*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225         Mercedes E-Klasse              225/50R17                             A02) bis A10)
                    (Kombi, Ausführungen mit A94)                                        B90)
                    kleinsten Serienreifen 225/..)
                                                   235/45R17

                                                 245/45R17

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         B90)V00)



Typ:                         163
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 160  ML-Klasse                235/65R17                                         A02) bis A10)B24)
                                                                                         E63)
                                                 255/60R17

                                                 275/55R17
e1*96/79*0083*14E   1430/1600(1750)                                                      4/100/57




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     11 / 17                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200     Mercedes ML-Klasse      235/65R17                                A02) bis A10)
                                                                                 EF0)
                                         245/60R17

                                         245/65R17
                                         G7W)

                                         255/60R17
                                         A01) K03)

                                         265/60R17
                                         A01) G7W)K01)

                                         275/55R17
                                         A01) K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/65R17            255/60R17          A02) bis A10)
                                                                                 EF0)V00)

                                         245/65R17            265/60R17          A02) bis A10)
                                                                                 EF0)G7W) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190     Mercedes M-Klasse       235/65R17                                A02) bis A10)
                                                                                 B71)EF0)
                                         245/65R17

                                         255/60R17
                                         A01)K03)

                                         265/60R17
                                         A01)K03)K04)

                                         275/55R17
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     12 / 17                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     13 / 17                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft.
     Bremsscheibe 345 x 35 mm) .

B71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - Fausttsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.

B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in
     der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in
     der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße
     155/70R15 eingetragen ist.

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße
     225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
     serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
     denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
     ist.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     14 / 17                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0470*02.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
     265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder
     185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.




RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     15 / 17                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K69) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausschale (Wulst) ab 20 mm bis 50 mm vom Radausschnitt
        entfernt ist von der seitlichen Karosseriesicke bis Stoßfänger-Oberkante warm
        einzuformen oder entsprechend auszuschneiden;
     - am Stoßfängerende ist die Kunststoffsicke ab Oberkante bis 100 mm nach unten um
        ca. 3 mm zu kürzen oder um mind. 3 mm nach außen auszustellen,
     - die Blechsicke direkt über dem Stoßfänger ist um ca. 3 - 5 mm nach außen zu
        verformen, die Radhausausschnittkante (serienmäßig bereits umgelegt) ist ab
        Stoßfänger-Oberkante bis ca. 100 mm nach vorn hin um mind. 3 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     16 / 17                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen
         (Befestigungsstelle unterlegen),
     - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen,
     - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen
         (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000780-A0-104
Anlage-Nr. :                22b
Seite :                     17 / 17                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R7755


Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2014




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