Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 57R7755.27 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 168 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50742 110 Nm Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 117, 169, 176, 204, 204K, 212, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 130 Nm 212G, 212K, 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 163,164, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50705 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: 168 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 A-Klasse 205/40R17 A01) bis A10) E53) (kurze und lange Version) G82) K69)K70) e1*96/79*0073*16E 810/ /850 (870) 5/112/66,5 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 A-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 A01)K15) 215/45R17 A01)K15) e1*2001/116*0288*08 945/900(935) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/45R17 A02) bis A10) A93a) 205/45R17 A01) K15)K23) 215/45R17 A01) K03)K15) K23) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 A93a)N225) 225/45R17 235/45R17 A01)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) E100)E93)V00) 205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) N215) E100)E93)V00) 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K13)K25)N225) E100)E93)G01)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; E100)E95) Beim Typ 245G nur 215/45R17 M+S zulässig an A93a) Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 M+S RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 e1*2001/116*0314*05 1005/900(935) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 205/50R17 EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93a)K01) e1*2001/116*0470*02) 215/45R17 A93) 225/45R17 A01)A93a)K01) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 215/45R17 EG-Genehmigungs-Nr. A93)N225) e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 235/45R17 A01)G1D)K13)K22) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) E100)V00) 205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) N215) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes R-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) A94) EF0) 245/60R17 A01) A94)K04) 245/65R17 A01) A94)G4P) K04) 255/60R17 A01) A94)K01) K04) 265/60R17 A01) A94)G4P) K01) K04) 275/55R17 A01) A94)K01) K04) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe) A94)N215) 205/50R17 M+S A94)W215) 215/45R17 A94)N225) 225/45R17 A94)N235) 235/45R17 A94a)G2G) N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi) N215) 205/50R17 M+S W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 N235) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine) N215) E104) 205/50R17 M+S W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 135 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, W 205) A94)N215) E103) 205/55R17 M+S A94)W215) 215/50R17 A94)N225) 215/50R17 M+S A94)W225) 215/55R17 A94)G4K) N225) 215/55R17 M+S A94)G4K) W225) 225/50R17 A94)N235) 225/50R17 M+S A94) 235/45R17 A94)N245) 235/45R17 M+S A94) 245/45R17 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) A94) E103)V00) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 A93a)N225) 225/45R17 235/45R17 A01) K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) E100)V00) 205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) N215) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Ausführungen A94)N215) B90) mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 205/55R17 A94)N215) 215/50R17 A94)N225) 225/50R17 A94) 235/45R17 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) B90)V00) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10) (Kombi, Ausführungen mit A94) B90) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R17 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10) B90)V00) Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 160 ML-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)B24) E63) 255/60R17 275/55R17 e1*96/79*0083*14E 1430/1600(1750) 4/100/57 RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) EF0) 245/60R17 245/65R17 G7W) 255/60R17 A01) K03) 265/60R17 A01) G7W)K01) 275/55R17 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/65R17 255/60R17 A02) bis A10) EF0)V00) 245/65R17 265/60R17 A02) bis A10) EF0)G7W) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 190 Mercedes M-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) B71)EF0) 245/65R17 255/60R17 A01)K03) 265/60R17 A01)K03)K04) 275/55R17 A01)K01)K04) RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft. Bremsscheibe 345 x 35 mm) . B71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Fausttsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29 (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E104) Beim Typ 204 nur zulässig an Fahrzeugausführungen EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*.. (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/70R15 eingetragen ist. E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifungsgröße 225/75R16 ausgerüstet sind oder diese auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G82) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 195/50R15 und/oder 185/55R15 ausgerüstet sind oder nur diese Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K69) An Achse 2 sind zwecks ausreichender Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoff-Radhausschale (Wulst) ab 20 mm bis 50 mm vom Radausschnitt entfernt ist von der seitlichen Karosseriesicke bis Stoßfänger-Oberkante warm einzuformen oder entsprechend auszuschneiden; - am Stoßfängerende ist die Kunststoffsicke ab Oberkante bis 100 mm nach unten um ca. 3 mm zu kürzen oder um mind. 3 mm nach außen auszustellen, - die Blechsicke direkt über dem Stoßfänger ist um ca. 3 - 5 mm nach außen zu verformen, die Radhausausschnittkante (serienmäßig bereits umgelegt) ist ab Stoßfänger-Oberkante bis ca. 100 mm nach vorn hin um mind. 3 mm aufzuweiten. RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 K70) An Achse 1 sind zwecks ausreichender Radabdeckung folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante oberhalb des Stoßfängers ist um ca. 10 ...15 mm auszustellen (Befestigungsstelle unterlegen), - die Stoßfängerenden sind entsprechend weit auszustellen, - ab Stoßfängeroberkante -nach unten hin - sind geeignete Spritzecken anzubringen (ggf. auch durch Tieferlegung zu erreichen). N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49614 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000780-A0-104 Anlage-Nr. : 22b Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.09.2014 RA-000780-A0-104-22b~DB-5-112-66_5-ET48_57R7755.docx