Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R7755.28 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EY, EY-2, JY, LY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50897 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm GY, FR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50857 110 Nm M12x1,25 RA-000780-C0-104-23a~SU-5-114_3-60-ET50_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. GY e4*2001/116*0124*.. EY e4*2007/46*0284*.. GY e4*2007/46*0291*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) Serienverbreiterung) 205/55R17 A98a) 215/50R17 225/45R17 A98a) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. GY e4*2001/116*0124*.. EY e4*2007/46*0284*.. GY e4*2007/46*0291*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) Serienverbreiterung) 205/55R17 A98a) 215/50R17 225/45R17 A98a) 235/45R17 RA-000780-C0-104-23a~SU-5-114_3-60-ET50_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FR e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10) (4-türig Limousine) 225/50R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10) (Bis Nachtragstand 03) E45) 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A02) bis A10) (Ab Nachtragstand 04) E45a) 215/55R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 RA-000780-C0-104-23a~SU-5-114_3-60-ET50_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e4*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A02) bis A10) 215/55R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000780-C0-104-23a~SU-5-114_3-60-ET50_57R7755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49614 Nr. : RA-000780-C0-104 Anlage-Nr. : 23a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R7755 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 Die Anlage Nr. 23a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.01.2017 RA-000780-C0-104-23a~SU-5-114_3-60-ET50_57R7755.docx