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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  57R8754
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R8754.05
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        24 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                         630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2065 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm ZP40518     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2001/116*0366*..
7                                e2*2007/46*0002*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          205/40R18                         A02) bis A10)
                                          GA9) T86)                         BF1) E55) ER1)

                                         205/45R18
                                         T86)

                                         215/40R18
                                         T89)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e2*2001/116*0371*..
SH                             e2*2007/46*0110*..
SH****                         e2*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso      215/35R18                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) K03)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S                              e11*2007/46*0113*..
S                              e2*2007/46*0003*..
S                              e2*2007/46*0060*..
S*****                         e2*2007/46*0003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121      Citroen C3, DS3         205/35R18                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) E82) K03)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2                               e4*2007/46*1241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96       Citroen C3 Aircross      205/40R18                          A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         205/45R18

                                         215/40R18

                                         215/45R18
                                         G4G)

                                         225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4               205/40R18                               A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit A93) N215)                               BF1)
                6-Gang-Getriebe)
                                         205/45R18
                                         A01) GA9) K94) N215)

                                         215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K15) K94)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                         e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4              205/40R18                                A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit                                            BF1)
                6-Gang-Getriebe)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
N                             e2*2007/46*0040*..
N                             e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4             205/40R18                                 A02) bis A10)
                                       N215) T86)                                BF1)

                                         205/45R18
                                         G2P) N215) T86)

                                         215/40R18
                                         A01) K04) K16) N225)

                                         225/40R18
                                         A01) K04) K16)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/45R18          225/40R18            A01) bis A10)
                                                            K04) K16)            BF1) G2P) N215) V00)
                                         205/45R18 M+S 225/40R18 M+S             A01) bis A10)
                                                            K04) K16)            BF1) G2P) V00) W215)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
0                              e2*2007/46*0440*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Citroen C4 Cactus       205/40R18                                A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e11*2001/116*0344*..
U                              e2*2001/116*0345*..
U                              e2*2007/46*0061*..
U*****                         e2*2001/116*0345*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso      215/40R18                           A02) bis A10)
                                                                            BF1) T89)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e2*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 85       Citroen C-Elysee        215/35R18                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
N                             e2*2007/46*0040*..
N                             e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 155      Citroen DS4            215/45R18                            A02) bis A10)
                                       N225)                                BF1) EF0)

                                        215/50R18
                                        A01) G0Z) K03) K04) N225)

                                        225/45R18

                                        235/45R18
                                        A01) GD2) K03) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        215/50R18          235/45R18          A01) bis A10)
                                        K03)               K04)               BF1) EF0) G0Z) N225) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K                             e2*2007/46*0092*..
K                             e2*2007/46*0093*..
KF                            e2*2007/46*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 155      Citroen DS5            215/45R18                         A02) bis A10)
                                       A93) N225)                        BF1) ER1)

                                        215/50R18
                                        GAF) N225) T92)

                                        225/40R18
                                        A93) GAD) T92)

                                        225/45R18

                                        235/45R18
                                        GAE)

                                        245/45R18
                                        A01) G2B) K13)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40518
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2
       in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C'
       • bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
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G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GAF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GD2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16, 225/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten
          Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen.
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer
          Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden.
       • im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus
          hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-D0-104
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.03.2018