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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          57R8754
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 57R8754.05
Radgröße:                                                       7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                24 mm
Effektive Einpresstiefe                                           16 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                            76 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
Adapterscheibe:                                    0 ad Ø65 Ø76 d=8 003 0022 154
geprüfte Radlast: *)                                              630 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2065 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm AP          110 Nm
                                                                        40502/08
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm AP          120 Nm
                                                                        40502/08

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                        e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007           205/35R18                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K03) K04) K21) K87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
W                             e11*2001/116*0352*..
W                             e2*2007/46*0072*..
W*****                        e2*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207            205/40R18                            A01) bis A10)
                                       K03)                                 BF1)

                                         215/35R18
                                         K01) K04) T84)

                                         215/40R18
                                         G7E) K01) K04) K15)

                                         225/35R18
                                         K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 121      Peugeot 208               205/35R18                         A01) bis A10)
                (3- und 5-türer)          T81)                              BF1) K04) K97)

                                         215/35R18
                                         K03) K21) K25) K26) K98)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C                             e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 153     Peugeot 208 GTi        215/35R18                            A01) bis A10)
                                                                            BF2) K108)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            205/40R18                           A02) bis A10)
                (ohne                   A01) K04)                           BF1)
                Radhausverbreiterungen)
                                        205/45R18
                                        GFM)

                                         215/40R18
                                         A01) K04)

                                         225/35R18
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            205/40R18                         A02) bis A10)
                (mit                                                      BF1)
                Radhausverbreiterungen) 205/45R18
                                        GFM)

                                        215/40R18

                                        225/35R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4                             e2*2001/116*0362*..
4                             e2*2007/46*0101*..
4*****                        e2*2001/116*0362*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128      Peugeot 308            205/40R18                          A01) bis A10)
                                       N215) T86)                         BF1) K88)

                                        205/45R18
                                        G6Z) N215) T86)

                                        215/40R18
                                        N225) T89)

                                        225/35R18
                                        G6Y) T87)

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                            e2*2001/116*0377*..
0U                            e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121      Peugeot 3008            215/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1)
                kleinster               215/50R18
                Sommerbereifung 16Zoll) A01) G3U) K04)

                                        225/40R18
                                        G9F)

                                        225/45R18

                                        235/45R18
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                            e2*2001/116*0377*..
0U                            e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 121      Peugeot 3008            225/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1)
                kleinster               235/45R18
                Sommerbereifung 17Zoll) A01) G01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                            e2*2001/116*0377*..
0U                            e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 3008            215/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       W225)                             BF1)
                kleinster
                Sommerbereifung 18Zoll) 215/50R18 M+S
                                        A01) K04) W225)

                                        225/45R18
                                        N235)

                                        225/45R18 M+S
                                        W235)

                                        235/45R18
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                            e2*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 3008 Hybrid    215/45R18                          A01) bis A10)
                                       N225)                              BF1) K04)

                                        225/45R18
                                        N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7                              e2*2001/116*0365*..
7                              e2*2007/46*0001*..
7*****                         e2*2001/116*0365*..
B9                             N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner         205/40R18                         A01) bis A10)
                                        G8W) T86)                         BF1) E55) ER1) K03)

                                        205/45R18
                                        K15) T86)

                                        215/40R18
                                        K15) T89)

                                        215/45R18
                                        GC5) K15) K28)

                                        225/40R18
                                        K04) K15) K28) T92)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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Nr. :                       RA-000783-E0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
       Zubehörkit: AP 40502/08
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
       Zubehörkit: AP 40502/08
       Anzugsmoment: 120 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
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Teiletyp :                  57R8754



G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GFM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     195/65R15, 205/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754



K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K87)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
         Stoßfänger vollständig umzulegen oder zu kürzen (Restbreite max. 3 mm)
       • die Filzinnenkotflügel sind im Bereich der Radhauskante um ca. 30 mm nach oben zu
         versetzen und mit dem Radhaus zu verkleben.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich 200mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
         umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Blechradhaus anzukleben.

K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich 30° vor bis 20° hinter Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Blechradhauskante, welche sich 20 mm oberhalb der Kunststoffverbreiterung befindet,
        ist im Bereich 30 Grad vor der Radmitte bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm
        aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 12a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.02.2019