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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/4                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8754
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8754.03
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                           630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2065 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :   BMW (D), Mini




RA-000783-C0-104-03~BM-4-100-56-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2/4                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                            Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          ZP40317 110 Nm
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI                        bis Modelljahr 08/2006                                   ZP40317 110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                            ab Modelljahr 09/2006                                    ZP40328 110 Nm
                            Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60°,                           ZP40328 110 Nm
                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm

Typ:                         R50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 120    Mini One,               215/35R18                                   A01) bis A10)
               Mini Cooper,                                                        K01)K02)K50)K51)
               Mini Cooper S
e1*98/14*0168*03E     890/760                                                      4/100/56



Typ:                          MINI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 160    Mini One D,             215/35R18                                   A01) bis A10)
               Mini One,                                                           K01)K02)K50)K51)
               Mini Cooper,
               Mini Cooper S,
              (Limousine + Cabrio)
e1*2001/116*0231*10   890//800(800)                                                4/100/56



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI-N                                e1*2001/116*0343*..
UKL-C                                 e1*2007/46*0369*..
UKL-K                                 e1*2007/46*0370*..
UKL-L                                 e1*2007/46*0371*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155            Mini                       205/40R18                         A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)G0B)K01)K02)K72)K73)
                      Coupe, Roadster)
                                                 215/35R18
                                                 A01)K01)K02)K72)K73)




RA-000783-C0-104-03~BM-4-100-56-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000783-C0-104-03~BM-4-100-56-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
     185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
     Restdicke von 6 - 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
     Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
     formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

K51) An Achse 2 ist der Blechsteg oberhalb der Kunststoff-Verbreiterung (um ca. 3-5 mm) nach
     außen zu formen (Reifeneinfederbereich).

K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb
         der Stoßfängerunterkante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K73) An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
     Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
     Stoßfängerunterkante aufzuweiten.


DDie Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.02.2016



RA-000783-C0-104-03~BM-4-100-56-ET35_57R8754.docx