Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R8754 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R8754.03 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia / Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment SD, SR Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000783-C0-104-05~DC-4-100-60-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ: SD ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, 215/35R18 A01) bis A10) Logan Kombi K31)T84) K03)K04) e2*2001/116*0314*41 930/1100(0)-Loagan 4/100/60 890/880 (0) -Sandero Typ: SD ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0030*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, 215/35R18 A01) bis A10) Logan Kombi K31)T84) K03)K04) e2*2007/46*0030*11 940/1160(0)-Loagan 4/100/60 840/840 (0) -Sandero Typ: SR ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, 215/35R18 A01) bis A10) Logan Kombi K31)T84) K03)K04) e2*2001/116*0323*24 930/1100(0)-Loagen 4/100/60 900/880 (0) -Sandero Typ: SR ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0013*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan, 215/35R18 A01) bis A10) Logan Kombi K31)T84) K03)K04) e2*2007/46*0013*01 890/1020(0)-Loagen 4/100/60 830/810 (0) -Sandero Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Dacia Dokker 205/40R18 A02) bis A10) A01)K04)T86) 225/35R18 A01)K01)K04)T87) RA-000783-C0-104-05~DC-4-100-60-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 85 Dacia Lodgy 205/40R18 A02) bis A10) T86) 225/35R18 A01)K01)K04)T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Logan MCV 205/40R18 A02) bis A10) (2. Generation) T86) 225/35R18 A01)K01)T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 77 Dacia Sandero I 205/35R18 A02) bis A10) A01)K03)K04) 215/35R18 A01)K03)K04) 225/35R18 A01)K01)K04) RA-000783-C0-104-05~DC-4-100-60-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. SR e2*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 66 Dacia Sandero II 205/40R18 A02) bis A10) (nicht für Ausführungen A01)K03)K04) Sandero Stepway) 215/35R18 A01)K01)K04) 225/35R18 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SD e2*2001/116*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Dacia Sandero II Stepway 205/40R18 A02) bis A10) 225/35R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000783-C0-104-05~DC-4-100-60-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der serienmäßigen Radhauskante zu kürzen. RA-000783-C0-104-05~DC-4-100-60-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. DDie Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.02.2016 RA-000783-C0-104-05~DC-4-100-60-ET35_57R8754.docx