Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R8754 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R8754.03 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : OPEL Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/SW, A-H/NB, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm Calibra-A, GMIB, GMIH, GMIJ, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm J96, J96/KOMBI, S-D, S-D/V, S- D/VAN, T98, T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB, T98C, X- C/Roadster RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Calibra 215/35R18 A01) bis A10) K03a)K13) 225/35R18 K15) F406/NT15E 980/880 4/100/56,5 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B, 215/35R18 A01) bis A10) Opel Vectra B-CC K15)K18)K43)K44) 225/35R18 G09)K63) 55 bis 92 Opel Vectra-B, 225/40R18 A01) bis A10) Opel Vectra B-CC K04)K16)K17)K18) K28)K43)K44) e1*98/14*0030*17E 1055/945(1000) 4/100/56,5 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 225/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K43)K44) K63) 55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 225/40R18 A01) bis A10) K04)K16)K17)K18) K28)K43)K44) e1*95/54*0044*05 1055/1025(1080) 4/100/56,5 e1*95/54*0044*13E Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 215/35R18 A01) bis A10) (Schrägheck 3-, 5-türig) T84) K16)K43)K44) 225/35R18 K03) e1*97/27*0086*02 1035/820(895) 4/100/56,5 e1*98/14*0086*21E RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ: T98/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Opel Astra-G-Caravan- 215/35R18 A01) bis A10) CNG K16)K43)K44) 225/35R18 K03) e1*2001/116*0216*03 885/1000 4/100/56,5 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Astra-G-Caravan 215/35R18 A01) bis A10) T84) K16)K44) 225/35R18 K03) e1*97/27*0087*02 1035/885(960) 4/100/56,5 e1*98/14*0087*20E Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Astra-G 215/35R18 A01) bis A10) (Stufenheck 4-türig) T84) K16)K43)K44) 225/35R18 K03) e1*97/27*0101*00 1035/810(885) 4/100/56,5 e1*98/14*0101*017E Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Astra-G-Coupe, 215/35R18 A01) bis A10) Astra-G-Cabrio K16)K43)K44) 225/35R18 K03) e1*98/14*0132*15E 955/845(840) 4/100/56,5 Typ: X-C/Roadster ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Tigra 215/35R18 A01) bis A10) K04)K03) 225/35R18 K28)K73) e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5 RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam 205/35R18 A02) bis A10) A93) 205/40R18 A01)K19)K87) 215/35R18 225/35R18 A01)K04)K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam Rocks 205/35R18 A02) bis A10) A93) 205/40R18 A01)K19)K87) 215/35R18 225/35R18 A01)K04)K87) RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H e1*2001/116*0261*.. A-H e1*2007/46*0344*.. A-H e11*2001/116*0246*.. A-H e11*2001/116*0247*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. A-H/NB e1*2007/46*0340*.. A-H/SW e1*2001/116*0293*.. A-H/SW e1*2007/46*0341*.. GMIH e50*2001/116*0007*.. GMIJ e50*2001/116*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Astra 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine 3- u. 5-türig, A93) Kombi, StationWagon; 4- Loch) 205/45R18 G2P) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GMIB e50*2001/116*0001*.. S-D e1*2001/116*0379*.. S-D/V e50*2007/46*0055*.. S-D/Van e1*2007/46*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D Van 205/40R18 A02) bis A10) , Corsa D LPG (4-Loch) 215/35R18 A01)K04)K75) 215/40R18 A01)G5L)K04)K75) 225/35R18 A01)K03)K04)K75) RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Corsa E 205/35R18 A02) bis A10) A01)A93a)K04)T81) 205/40R18 A01)K04)K91) 215/35R18 A01)A93a)K04)K91) 225/35R18 A01)K04)K91) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante auszuschneiden. K63) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die Radhauskante zu klemmen . K73) An Achse 2 ist die Stoßfängerbefestigung im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615 Nr. : RA-000783-C0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8754 K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten, - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. DDie Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.02.2016 RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx