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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8754
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8754.03
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2065 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   OPEL

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, A-H/NB, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40356 110 Nm
Calibra-A, GMIB, GMIH, GMIJ, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
J96, J96/KOMBI, S-D, S-D/V, S-
D/VAN, T98, T98/CNG,
T98/Kombi, T98/NB, T98C, X-
C/Roadster




RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    2/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ:                         Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung:        F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Calibra                  215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03a)K13)
                                            225/35R18
                                            K15)

F406/NT15E          980/880                                                       4/100/56,5



Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92     Opel Vectra-B,            215/35R18                                  A01) bis A10)
              Opel Vectra B-CC                                                     K15)K18)K43)K44)
                                        225/35R18
                                        G09)K63)

55 bis 92           Opel Vectra-B,          225/40R18                             A01) bis A10)
                    Opel Vectra B-CC                                              K04)K16)K17)K18)
                                                                                  K28)K43)K44)

e1*98/14*0030*17E   1055/945(1000)                                                4/100/56,5



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B-Caravan     225/35R18                                 A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)K43)K44)
                                                                                  K63)

 55 bis 92          Opel Vectra-B-Caravan   225/40R18                             A01) bis A10)
                                                                                  K04)K16)K17)K18)
                                                                                  K28)K43)K44)

e1*95/54*0044*05    1055/1025(1080)                                               4/100/56,5
e1*95/54*0044*13E



Typ:                           T98
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Opel Astra-G               215/35R18                                A01) bis A10)
              (Schrägheck 3-, 5-türig)   T84)                                     K16)K43)K44)

                                            225/35R18
                                            K03)
e1*97/27*0086*02    1035/820(895)                                                 4/100/56,5
e1*98/14*0086*21E




RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    3/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ:                          T98/CNG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0216*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71           Opel Astra-G-Caravan-    215/35R18                            A01) bis A10)
              CNG                                                           K16)K43)K44)
                                       225/35R18
                                       K03)

e1*2001/116*0216*03    885/1000                                             4/100/56,5



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-Caravan           215/35R18                           A01) bis A10)
                                        T84)                                K16)K44)

                                          225/35R18
                                          K03)
e1*97/27*0087*02       1035/885(960)                                        4/100/56,5
e1*98/14*0087*20E



Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                     215/35R18                         A01) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig)        T84)                              K16)K43)K44)

                                          225/35R18
                                          K03)
e1*97/27*0101*00       1035/810(885)                                        4/100/56,5
e1*98/14*0101*017E



Typ:                         T98C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92    Astra-G-Coupe,           215/35R18                            A01) bis A10)
              Astra-G-Cabrio                                                K16)K43)K44)
                                       225/35R18
                                       K03)
e1*98/14*0132*15E      955/845(840)                                         4/100/56,5



Typ:                         X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Tigra                   215/35R18                             A01) bis A10)
                                                                            K04)K03)
                                          225/35R18
                                          K28)K73)
e11*2001/116*0227*08   895/680(0)                                           4/100/56,5




RA-000783-C0-104-04b~OP-4-100-56_5-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam               205/35R18                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/40R18
                                         A01)K19)K87)

                                         215/35R18

                                         225/35R18
                                         A01)K04)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam Rocks         205/35R18                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/40R18
                                         A01)K19)K87)

                                         215/35R18

                                         225/35R18
                                         A01)K04)K87)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    5/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                               e1*2001/116*0261*..
A-H                               e1*2007/46*0344*..
A-H                               e11*2001/116*0246*..
A-H                               e11*2001/116*0247*..
A-H/C                             e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                            e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                            e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                            e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                            e1*2007/46*0341*..
GMIH                              e50*2001/116*0007*..
GMIJ                              e50*2001/116*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Opel Astra                 205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)
                Kombi, StationWagon; 4-
                Loch)                      205/45R18
                                           G2P)

                                           215/40R18

                                           225/35R18

                                           225/40R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                            e50*2001/116*0001*..
S-D                             e1*2001/116*0379*..
S-D/V                           e50*2007/46*0055*..
S-D/Van                         e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D Van 205/40R18                          A02) bis A10)
                , Corsa D LPG
                (4-Loch)                  215/35R18
                                          A01)K04)K75)

                                           215/40R18
                                           A01)G5L)K04)K75)

                                           225/35R18
                                           A01)K03)K04)K75)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E            205/35R18                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K04)T81)

                                         205/40R18
                                         A01)K04)K91)

                                         215/35R18
                                         A01)A93a)K04)K91)

                                         225/35R18
                                         A01)K04)K91)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    8/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
        auszuschneiden.

K63) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die Radhauskante zu klemmen .

K73) An Achse 2 ist die Stoßfängerbefestigung im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    9/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
     - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
        Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
        auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
        klebend zu befestigen.

K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


DDie Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.02.2016




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