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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
Seite :                    1/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R8754
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            57R8754.03
Radgröße:                                                  7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                            630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2065 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : RENAULT (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AG, AH, FW, JA, JM, M, R, P, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP40364 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
Seite :                    2/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ:                          JA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0068*.. , e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 66       Megane Scenic             215/35R18                                A01) bis A10)
              (Serie 175/70R14)                                                  K03) K15) S04)
                                        225/35R18
                                        G01)
 55; 66       Megane Scenic             215/35R18
              (Serie 175/70R14
               ww. 185/70R14)           225/35R18

 47 bis 103         Megane Scenic              225/35R18
                    (Serie 185/65R15 bzw.
                    195/60R15 bzw.
                    205/50R16)
e2*98/14*0068*33E   1050/1000                                                    4/100/60



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                    e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120          Renault Megane             205/40R18                         A02) bis A10)
                    (Limousine, Cabrio)
                                               205/45R18
                                               A01)K52)

                                               215/40R18
                                               A01)K52)

                                               225/35R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99           Renault Megane Break     205/40R18                           A02) bis A10)
                    (Kombi)
                                             205/45R18
                                             A01)K52)

                                               215/40R18
                                               A01)K52)K66)

                                               225/35R18
                                               A01)K66)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          215/40R18                            A02) bis A10)
                                        G3E)T89)

                                           215/45R18
                                           A01)G6N)K63)

                                           225/40R18
                                           A01)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
FW                             N196
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo          215/40R18                            A02) bis A10)
                (4-Loch)                A01)G6D)K04)

                                           225/35R18
                                           A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e2*2001/116*0319*..
P                              e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus           205/35R18                            A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K04)K68)K69)T81)

                                           215/35R18
                                           A01)K01)K04)K68)K69)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                 e2*2001/116*0327*..
R                                 e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Clio               215/35R18                         A01) bis A10)E10)E68)
                (3. Generation, Serie nur                                    K01)K04)K73)
                15-Zoll)




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Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
Seite :                    4/8                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                  e2*2001/116*0327*..
R                                  e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio Grandtour 205/35R18                         A02) bis A10)
                (4. Generation)              A01)A93a)K01)K04)T81)             E69)

                                            215/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)

                                            225/35R18
                                            A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur            205/40R18                            A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll    A01)G01)
                Serienreifen)
                                          205/45R18
                                          A01)G01)

                                            215/40R18

                                            225/40R18
                                            A01)K86)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                  e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Renault Captur              205/45R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 16- oder 17-
                Zoll Serienreifen)          225/40R18
                                            A01)K86)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Renault Zoe             225/35R18                              A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                             e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66       Renault Twingo          205/35R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K88)K89)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
     Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
     Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
     Stehbolzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
     unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
     Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
     Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K73) An Achse 2 sind die Radhäuser im vorderen Bereich ab ca. 100 mm oberhalb Schweller
     bis ca. 100 mm vor der Radmittensenkrechten um ca. 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. :                      RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. :               5c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8754


K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers
        bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
     - die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.

K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
     Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
     - die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm
        aufzuweiten,
     - die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
        Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein
        Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder
        sicher zu befestigen),
     - die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
        entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.01.2017

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