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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    57R8754
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8754.03
Radausführungskennz.:                                    57R8754.03
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                        630 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2065 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364            110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364            120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur          205/40R18                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll A01) G01)                            BF1)
                Serienreifen)
                                        205/45R18
                                        A01) G01)

                                         215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K86)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Renault Captur          205/45R18                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 16-                                          BF1)
                oder 17-Zoll            225/40R18
                Serienreifen )          A01) K86)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
R                                e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio        205/35R18                         A01) bis A10)
                Grandtour                 A93a) T81)                        BF1) E69) K01) K04)
                (4. Generation)
                                          215/35R18
                                          K28)

                                         225/35R18
                                         K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA                           e2*2007/46*0676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 96       Renault Clio           205/40R18                            A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2)
                                         215/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo           215/40R18                         A01) bis A10)
                (4-Loch, Ausführungen G6D)                                 BF1) K04)
                mit größtem Serienreifen
                185/70R14)               225/35R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Renault Kangoo           205/45R18                         A01) bis A10)
                (4-Loch, Ausführungen                                      BF1) K04)
                mit größtem Serienreifen 215/40R18
                195/65R15)
                                         225/35R18

                                        225/40R18
                                        K28) K67)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane          205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                        BF1)
                                        205/45R18
                                        A01) K52)

                                        215/40R18
                                        A01) K52)

                                        225/35R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break 205/40R18                             A02) bis A10)
                (Kombi)                                                    BF1)
                                       205/45R18
                                       A01) K52)

                                        215/40R18
                                        A01) K52) K66)

                                        225/35R18
                                        A01) K66)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
Anlage-Nr. :                5c
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e2*2001/116*0319*..
P                             e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus          205/35R18                            A01) bis A10)
                                       A93) T81)                            BF1) K01) K04) K68) K69)

                                         215/35R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          215/40R18                           A02) bis A10)
                                        G3E) T89)                           BF2)

                                         215/45R18
                                         A01) G6N) K63)

                                         225/40R18
                                         A01) K63)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
31 bis 68       Renault Twingo,          205/35R18                          A01) bis A10)
                Twingo ZE                                                   BF1) K01) K04)
                (ohne
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 68       Renault Twingo            205/35R18                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K01) K88) K98) K99)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                            e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Renault Twingo GT      205/35R18                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K88) K98) K99)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                            e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 53       Renault Zoe            225/35R18                           A01) bis A10)
                (bis EG-                                                   BF1) K01) K04) T87)
                Genehmigungs-Nr.
                e2*2007/46*0251*15)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
Anlage-Nr. :                5c
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A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732
       mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
Anlage-Nr. :                5c
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Teiletyp :                  57R8754


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
       Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63)   An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
       Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
       Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
       Stehbolzen.

K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
       Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus
       ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.

K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
          Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der
          Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der
       seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem
       Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs
       Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K86)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
          Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
       • die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-G0-104
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Teiletyp :                  57R8754


K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
       • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
         umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
       • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
         Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
         vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
         befestigen),
       • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu
       kürzen.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 5c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.05.2021