Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. : RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8754
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 57R8754
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 57R8754.03
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2065 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AJ1(a), E12J, E12J1, E12T, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
E12U, E12U TMG, E12U TMG2, M12x1,5
W3, XP13M(a), XP9(a), XP9F(a)
RA-000783-C0-104-02b~TO-4-100-54-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. : RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8754
Typ: W3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Toyota MR2 215/35R18 A01) bis A10)
(Serie vorn 185/55R15 G01) K03)K45)K52)
und hinten 205/50R15)
(bis EG-Genemigungs-Nr.:
e11*98/14*0128*03)
e11*98/14*0128*06 540/755 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 205/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)
215/35R18
A01)K01)K04)K16)
225/35R18
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 205/35R18 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K04)K15)
Kombi)
205/40R18
A01)K01)K04)K15)
215/35R18
A01)K01)K04)K16)
225/35R18
A01)K01)K04)K16)
RA-000783-C0-104-02b~TO-4-100-54-ET35_57R8754.docx
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Nr. : RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2 e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla Kompressor 205/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)
205/40R18
A01)K01)K04)K15)
215/35R18
A01)K01)K04)K16)
225/35R18
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 205/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
215/35R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a) e11*2001/116*0248*..
XP9F(a) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 205/35R18 A02) bis A10)
Charade A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 205/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K75)
RA-000783-C0-104-02b~TO-4-100-54-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. : RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8754
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris 205/35R18 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K26)K86)K87)
16Zoll-Serienräder)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 205/35R18 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)K01)K26)K86)K87)
16Zoll-Serienräder)
215/35R18
A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000783-C0-104-02b~TO-4-100-54-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. : RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8754
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
RA-000783-C0-104-02b~TO-4-100-54-ET35_57R8754.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49615
Nr. : RA-000783-C0-104
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8754
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K45) An Achse 1 ist das Radhaus oberhalb der Radmitte und im Bereich nach vorn nach außen
aufzuweiten.
K52) An Achse 1 ist der vordere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenradhauses (Bereich
zum vorderen Stoßfänger) nach oben innen zu formen.
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
oben) umzulegen,
- die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
- der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
DDie Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.02.2016
RA-000783-C0-104-02b~TO-4-100-54-ET35_57R8754.docx