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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  57R8754
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R8754.03
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                      630 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2065 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP40345     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                           e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T                           e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U                           e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141      Toyota Corolla           205/35R18                         A01) bis A10)
                (Schrägheck, Stufenheck, K15)                              BF1) K01) K04)
                Kombi)
                                         205/40R18
                                         K15)

                                         215/35R18
                                         K16)

                                         225/35R18
                                         K16)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                       e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                      e1*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165     Toyota Corolla          205/35R18                          A01) bis A10)
                Kompressor              K15)                               BF1) K01) K04)

                                         205/40R18
                                         K15)

                                         215/35R18
                                         K16)

                                         225/35R18
                                         K16)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                           e11*98/14*0178*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Toyota Corolla Verso     205/40R18                         A01) bis A10)
                                         K15)                              BF1) K01) K04)

                                         215/35R18
                                         K16)

                                         225/35R18
                                         K16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A)                        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ              205/35R18                             A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04)
                                         215/35R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          205/35R18                           A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04) K75)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                         e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu   205/35R18                           A01) bis A10)
                Charade                                                      BF1) K01) K04) K75)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris           205/35R18                             A01) bis A10)
                (3-türige                                                    BF1) K01) K04) K26) K86) K87)
                Ausführungen, 16Zoll-
                Serienräder )


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris, Yaris Hybrid 205/35R18                         A01) bis A10)
                (5-türige                                                    BF1) K01) K26) K86) K87)
                Ausführungen, 16Zoll-      215/35R18
                Serienräder )              K04) K25)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49615 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000783-E0-104
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8754


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K75)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
         umzulegen,
       • die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
         aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
       • der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
         entsprechend mit nach außen auszustellen.

K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
          Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
       • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
          Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
          hinter Radmitte komplett umzulegen,
       • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R8754 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.02.2019