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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-F0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                             57R8755
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                         Ronal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    57R8755.03
Radgröße:                                                           7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                               68 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                                 710 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                               moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                        ZP50380     110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120      Toyota Avensis            205/40R18                            A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    N215)                                BF1)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K50) K63) K65) K66)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-F0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Toyota Avensis            205/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausf. vor                                          BF1)
                Facelift 2006, ohne       215/40R18
                Serienbereifung
                215/50R17)                225/40R18
                                          A01) K50) K63) K65) K66)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                        e11*2001/116*0264*..
XW3P                          e11*2007/46*0015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius           205/40R18                            A01) bis A10)
                                       N215)                                BF1) K01) K82)

                                         225/35R18
                                         K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(A)                        e11*2001/116*0263*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74       Toyota Urban Cruiser    205/45R18                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb)                                              BF1)
                                        215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K82)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(A)                        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Verso S          205/40R18                           A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K04) K16) K18) K20)
                                         225/35R18                          K26)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-F0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(A)                        e11*2007/46*0150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h           205/40R18                         A02) bis A10)
                                       N215)                             BF1)

                                        205/45R18
                                        G05) N215)

                                        215/40R18

                                        225/35R18

                                        225/40R18
                                        G6D)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-F0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50380
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-F0-104
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
       hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
       von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
       Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
       auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
       werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K82)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       notwendig:
       • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
          umzulegen,
       • der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist zu
          entfernen,
       • die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
          komplett umzulegen,
       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgelegten
          Radhausausschnittkanten zu kürzen,
       • der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.11.2018