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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    57R8755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8755.07
Radausführungskennz.:                                    57R8755.07
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                        930 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792    160 Nm
                Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                e1*2001/116*0217*..
8P                                e1*2001/116*0241*..
8P                                e1*2001/116*0456*..
8PB                               e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                              A01) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio,   K01) T86)                              BF1) K04) K58) K59)
                außer S3, RS3)
                                           205/45R18
                                           G0S) K03) T86)

                                          215/40R18
                                          K01)

                                          225/40R18
                                          K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne               hinten
                                          205/45R18           225/40R18           A01) bis A10)
                                          K03) T86)           K04) K58) K59)      BF1) G0S) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                            e1*2001/116*0217*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195     Audi S3                225/35R18                                  A01) bis A10)
                                       T87)                                       BF1) K01) K04) K58)

                                          225/40R18
                                          K59)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 205/40R18                                   A01) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N215) T86)                            A11) BF1) K03) K04)

                                          215/40R18
                                          N225)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S                              A01) bis A10)
                S3, S3 Sportback            T86)                                  BF1) K03) K04)
                (3-türig, 5-türig)
                                            215/40R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/40R18                         A02) bis A10)
                A3 Cabrio                N215) T86)                        BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.      205/40R18 M+S
                18 Zoll Räder verbaut    T86) W215)
                oder eingetragen haben)
                                         205/45R18
                                         N215) T86)

                                        205/45R18 M+S
                                        T86) W215)

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        215/40R18 M+S
                                        W225)

                                        215/45R18
                                        A01) K25) K28) K71) K74) N225)

                                        215/45R18 M+S
                                        A01) K25) K28) K71) K74) W225)

                                        225/35R18
                                        T87)

                                        225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/40R18                         A02) bis A10)
                A3 Cabrio                T86)                              BF1) E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           205/45R18
                serienmäßig 19 Zoll      T86)
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben) 215/40R18

                                        215/45R18
                                        A01) K25) K28) K71) K74)

                                        225/35R18
                                        T87)

                                        225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                T86)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.      205/45R18 M+S
                18 Zoll Räder verbaut    T86)
                oder eingetragen haben)
                                         215/40R18 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                              e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                S3 Cabrio                T86)                              BF1)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die           205/45R18 M+S
                serienmäßig 19 Zoll      T86)
                Räder verbaut und/
                oder eingetragen haben) 215/40R18 M+S

                                        215/45R18 M+S
                                        A01) K25) K28) K71) K74)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e1*2007/46*2060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3 205/40R18                            A02) bis A10)
                Limousine                A93a) N215) T86)                  A11) BF2)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker- und          205/40R18 M+S
                Verbundlenker -          A93a) T86)
                Hinterachse)
                                         205/45R18
                                         N215)

                                        205/45R18 M+S

                                        215/40R18
                                        A01) K04) N225)

                                        215/40R18 M+S
                                        A01) K04)

                                        215/45R18
                                        A01) G1C) K04) N225)

                                        215/45R18 M+S
                                        A01) G1C) K04)

                                        225/40R18
                                        A01) K04)

                                        225/40R18 M+S
                                        A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  225/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54) K63)
                kleinsten Serienreifen
                205/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54) K63)
                kleinsten Serienreifen
                225/..)
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Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                            e1*2001/116*0198*..
4E                            e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                235/50R18                           A02) bis A10)
                                       N245)                               BF3) E44) EF0)

                                        235/50R18 M+S

                                        245/45R18
                                        N255)

                                        245/45R18 M+S

                                        245/50R18
                                        N255)

                                        245/50R18 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                  205/45R18                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                              BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         215/45R18
                                         A01) A93) K03)

                                        215/50R18
                                        A01) A93) K03) K04)

                                        225/45R18
                                        A01) A93) K03)

                                        235/45R18
                                        A01) A93) K03) K04)

                                        245/45R18
                                        A01) G01) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                              e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Audi Q2                   205/45R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF2)

                                         215/45R18
                                         A93)

                                         215/50R18
                                         A01) A93) K03)

                                         225/45R18
                                         A93)

                                         235/45R18
                                         A01) A93) K03)

                                         245/45R18
                                         A01) G01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                            e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Audi SQ2               215/45R18 M+S                        A02) bis A10)
                                       A93)                                 BF2)

                                         215/50R18 M+S
                                         A01) A93) K03)

                                         225/45R18 M+S
                                         A93)

                                         235/45R18 M+S
                                         A01) A93) K03)

                                         245/45R18 M+S
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     8 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                  215/50R18                          A02) bis A10)
                (ohne                    A93) N225)                         BF4) EF0)
                Serienverbreiterung)
                                         215/55R18
                                         A93a) N225)

                                         225/50R18
                                         A93) N235)

                                         235/50R18

                                         245/45R18
                                         A93)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                              e1*2007/46*0591*..
8U1                             e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162      Audi Q3                   215/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93) N225)                        BF4) EF0)

                                         215/55R18
                                         A93a) N225)

                                         225/50R18
                                         A93) N235)

                                         235/50R18

                                         245/45R18
                                         A93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     9 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18                             A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                               A11) BF4)
                Serienverbreiterung)
                                         215/60R18

                                         225/55R18
                                         A93)

                                         235/50R18
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         235/55R18
                                         A01) K03) K04)

                                         245/50R18
                                         A01) A93a) K01) K04)

                                         255/50R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                              e1*2007/46*1900*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18                             A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)                              A11) BF4)

                                         215/60R18

                                         225/55R18
                                         A93)

                                         235/50R18
                                         A93)

                                         235/55R18

                                         245/50R18
                                         A93a)

                                         255/50R18
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Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     10 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                         A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77) K67)
                Baureihe 8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                     A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                            BF1) E77) K67)
                Baureihe 8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-Reifen
                245/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                  225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis
                19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                  225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     11 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
                Baureihe 8S; Serie bis
                19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235     Audi TTS                 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie
                auch 20Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     12 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
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Teiletyp :                  57R8755



E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     14 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
       120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
       der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       3-Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
          Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
          Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
          obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
          mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
          nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
       5- Türer:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
          Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
          Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
          Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
          mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
          nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     15 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
         nach hinten umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     16 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.09.2023