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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 57R8755
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         57R8755.07
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
4F, 4F1, 8E, 8H, 8J, 8P, 8PB,    Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,         ZP50704 120 Nm
4B, B5, D2, QB6, 8V              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8U, 8U1                          Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde        ZP50792 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
4E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,         ZP50704 120 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 265   Audi A8, S8            235/50R18                                   A02) bis A10)
                                                                                  E44)E68)
                                                          245/45R18

e1*98/14*0005*24E      1340/1230                                                  5/112/57,1



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   225/40R18                               A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant ,
               Audi A4 Avant quattro
 169 bis 195  Audi A4 quattro,            225/40R18                               A02) bis A10)
              Audi A4 Avant quattro

e1*98/14*0013*21E      1150/11 30(1100)                                           5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6, A6 quattro        225/40R18                                 A01) bis A10)E44)E54)
              (Limousine, Avant)                                                   K39)

e1*2001/116*0051*25E   1260(8Zyl)/1200//1230/1200(1230)                           5/112/57



Typ:                           8E
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188   Audi A4,                   225/40R18                                A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro

253                    Audi S4                            225/40R18 M+S


e1*2001/116*0151*23E   1250/1150 | S4:1250/1150                                   5/112/57




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  225/40R18                          A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,
              Audi A4 Cabrio
 253          Audi A4 quattro Cabrio,   225/40R18 M+S
              Audi S4 Cabrio

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195) | 1250/1150(0)                     5/112/57



Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         225/40R18                         A02) bis A10)


253                     Audi S4 Cabriolet                225/40R18 M+S


e1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                           5/112/57



Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0190*.. , e1*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 331 bis 353  Audi RS6 quattro           225/45R18 M+S                     A02) bis A10)

e1*2001/116*0190*03E   1255/1200                                           5/112/57




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 235/50R18                                   A02) bis A10)
                                        N245)                                       E44)EF0)

                                            235/50R18 M+S

                                            245/45R18
                                            N255)

                                            245/45R18 M+S

                                            245/50R18
                                            N255)

                                            245/50R18 M+S




Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        205/40R18                            A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)T86)
                S3, RS3)
                                               205/45R18
                                               A01)G0S)K03)K04)K58)K59)T86)

                                            215/40R18
                                            A01)K01)K04)K58)K59)

                                            225/40R18
                                            A01)K01)K04)K58)K59)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                            K03)T86)             K04)K58)K59)       G0S)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                   e1*2001/116*0217*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195           Audi S3                 225/35R18                             A02) bis A10)
                                              A01)K01)K04)K58)T87)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K01)K04)K58)K59)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160            Audi A6                     225/45R18                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)K63)                          E44)E54)
                      Serienreifen 205/..)


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                      e1*2001/116*0254*..
4F1                                     e13*2007/46*1080*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257           Audi A6                     225/45R18                         A02) bis A10)
                      (Ausführungen mit kleinsten A01)K63)                          E44)E54)
                      Serienreifen 225/..)


Typ:                          4F
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          225/45R18 M+S                                A02) bis A10)
                                       A93)

                                                 235/45R18 M+S

                                                 245/45R18 M+S

 320                  Audi S6                    235/45R18 M+S                      A02) bis A10)

e1*2001/116*0254*23                                                                 5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6 / 13                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                          4F1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 257  Audi A6 Allroad          225/45R18 M+S                               A02) bis A10)
                                       A93)

                                                 235/45R18 M+S

                                                 245/45R18 M+S

 320                  Audi S6                    235/45R18 M+S                     A02) bis A10)

e13*2007/46*1080*01                                                                5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                      e1*2001/116*0369*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155           Audi TT, Audi TT quattro   225/45R18                         A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K67)                           E77)
                      kleinsten Sommer-
                      Serienreifen 225/..)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                     e1*2001/116*0369*..
8J                                     e1*2001/116*0375*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200           Audi TT, Audi TT quattro  225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                      (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K67)                           E77)
                      kleinsten Sommer-Reifen
                      245/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 162     Audi Q3                    215/50R18                          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)N225)

                                           215/55R18
                                           A93a)N225)

                                           225/50R18
                                           A93)N235)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 162     Audi Q3                    215/50R18                          A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)N225)

                                           215/55R18
                                           A93a)N225)

                                           225/50R18
                                           A93)N235)

                                           235/50R18

                                           245/45R18
                                           A93)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)N215)T86)

                                           215/40R18
                                           A01)K03)K04)N225)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     Audi A3, A3 Sportback, S3, 205/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                S3 Sportback                A01)K03)K04)T86)
                (3-türig, 5-türig)
                                            215/40R18 M+S
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/40R18                           A02) bis A10)
                Cabrio                    T86)                                E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    205/45R18
                Zoll Räder verbaut oder   T86)
                eingetragen haben)
                                           215/40R18

                                           215/45R18
                                           A01)K25)K28)K71)K74)

                                           225/35R18

                                           225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    9 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/40R18                         A02) bis A10)
                Cabrio                    T86)                              E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/45R18
                serienmäßig 19 Zoll Räder T86)
                verbaut und/oder
                eingetragen haben)        215/40R18

                                          215/45R18
                                          A01)K25)K28)K71)K74)

                                          225/35R18

                                          225/40R18




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    10 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E68)    Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 8 Zoll
        ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-B0-104
Anlage-Nr. :               4
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E77)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
       -    Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369* bis NT 16

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G0S)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
           205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)       An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
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K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
           Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K74)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
         sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
         bis 50°nach hinten umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49580
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N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2015




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