Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R8755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R8755.07 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=5 003 0022 302 geprüfte Radlast: *) 930 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 140 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/05 BF2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 150 Nm Schaftlänge 35 mm 50702/05 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 205/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B8, A93) N215) T86) BF1) E79) EF0) Limousine, Kombi, außer S4) 215/45R18 N225) 225/45R18 N235) 235/45R18 A01) G01) K03) K04) K64) N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 200 bis 245 Audi A4, S4 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B8, BF1) E79) Limousine, Kombi) 235/45R18 M+S A01) G01) K03) K04) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 205/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B9, N215) T86) BF1) E79a) Limousine, Kombi) 215/45R18 N225) 225/40R18 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S4 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B9, BF1) E79a) Limousine, Kombi ) 225/45R18 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 Audi A4 Allroad 225/50R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe B8) BF1) E79b) 235/45R18 M+S A93) 245/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi A4 Allroad 225/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B9) A94) BF1) E79c) 225/50R18 A94a) 235/45R18 A94) 245/45R18 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 199 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, A93) BF1) E82) EF0) Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 G4W) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio, A93) BF1) E82) EF0) Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi A5 225/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Baureihe A93) BF1) E82a) F5) 225/45R18 A93) 235/45R18 A93a) G4W) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 210 Audi A5 225/40R18 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) A93) BF1) E82a) 225/45R18 A93) 235/45R18 A93a) G4W) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Audi A6 215/55R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, BF1) E21) EF0) Frontantrieb) 215/60R18 A01) G01) 225/55R18 235/50R18 A01) K03) K04) 235/55R18 A01) G01) K03) K04) 245/50R18 A01) K01) K04) 255/50R18 A01) G01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 210 Audi A6 215/55R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N225) BF1) E21) EF0) Allradantrieb) 215/60R18 GG3) N225) 225/55R18 235/50R18 A01) K03) K04) 235/55R18 A01) GG3) K03) K04) 245/50R18 A01) K01) K04) 255/50R18 A01) GG3) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 235/55R18 M+S A02) bis A10) BF2) E44) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 225/60R18 M+S A02) bis A10) (ohne W235) A94) BF1) EF0) Serienverbreiterung) 235/55R18 M+S A01) K03) 235/60R18 M+S A01) K03) 245/55R18 M+S A01) K03) K04) 255/50R18 M+S A01) K01) K04) 255/55R18 M+S A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 225/60R18 M+S A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) W235) A94) BF1) EF0) 235/55R18 M+S 235/60R18 M+S 245/55R18 M+S 255/50R18 M+S 255/55R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 235/55R18 M+S A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- K03) A94) BF1) E44) K04) Flaps vorne u. hinten) 235/60R18 M+S K03) 245/55R18 M+S K01) 255/55R18 M+S K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 235/55R18 M+S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- A94) BF1) E44) Flaps vorne u. hinten) 235/60R18 M+S 245/55R18 M+S 255/55R18 M+S A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 150 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-F0-104 Anlage-Nr. : 43a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 43a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.11.2018