Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R8755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R8755.05 Radausführungskennz.: 57R8755.05 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: *) 710 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 130 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50521 200 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 120 Nm BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 140 Nm BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 135 Nm BF6 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50520 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Ford C-Max 205/40R18 A02) bis A10) A01) K04) N215) T86) BF1) S01) 205/45R18 N215) T86) 215/40R18 A01) K03) K04) N225) 225/40R18 A01) K03) K04) K57) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 205/40R18 A02) bis A10) Max A93a) N215) T86) BF1) S01) (Ausführungen mit Serie nicht nur 205/45R18 205/55R16) N215) T86) 215/40R18 A01) K03) N225) T89) 215/45R18 A01) GCM) K03) N225) 225/40R18 A01) K03) K04) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 225/40R18 A01) bis A10) Max BF1) K03) K04) S01) (Serie nur 205/55R16) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SBF e1*2007/46*1524*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 175 Ford Edge 235/60R18 A02) bis A10) A93a) BF2) ER1) 245/55R18 A01) K03) 255/55R18 A01) K01) 275/50R18 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/40R18 A02) bis A10) (3-türer, 4-türer, 5- T86) BF1) S01) türer, Kombi, Cabrio) 205/45R18 T86) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 A01) K61) K62) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 205/40R18 M+S A02) bis A10) BF1) S01) 205/45R18 M+S 215/40R18 M+S 225/35R18 M+S 225/40R18 M+S A01) K61) K62) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 205/45R18 M+S A02) bis A10) W215) BF1) 215/40R18 M+S 215/45R18 M+S 225/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-RS e13*2007/46*1616*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 257 Ford Focus RS 225/40R18 A02) bis A10) (ab Modell 2016) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) N215) T86) BF1) S01) 205/45R18 N215) T86) 215/40R18 T89) 215/45R18 225/40R18 A01) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 184 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10) N225) BF1) 215/40R18 M+S 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S 225/40R18 A01) K03) N235) 225/40R18 M+S A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, A11) BF1) E73) Ausführungen mit 205/50R18 Verbundlenkerachse) A01) G01) K04) 215/45R18 A01) K04) 225/45R18 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A11) BF1) E73) Ausführungen mit 205/50R18 Mehrlenkerachse) A01) G01) K03) K04) 215/45R18 225/45R18 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus Active 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a) A11) BF1) 215/50R18 225/45R18 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 206 Ford Focus ST 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) BF1) 215/45R18 225/40R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/50R18 A02) bis A10) (1. Generation) N225) BF1) E61) S01) 215/55R18 N225) 225/50R18 N235) 235/45R18 235/50R18 A01) K03) 245/45R18 245/50R18 A01) G2E) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 178 Ford Kuga 215/55R18 A02) bis A10) (2. Generation) N225) BF1) E62) 225/50R18 N235) 235/50R18 A01) K03) K77) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DFK e13*2007/46*2188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 140 Ford Kuga 225/60R18 A01) bis A10) (3. Generation) A11) BF3) K04) 235/55R18 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/45R18 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) N215) T90) BF4) E52) E64) S01) 215/45R18 G6U) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/45R18 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) N225) A11) BF4) E65) 215/45R18 M+S 215/50R18 A01) GEU) K04) K13) K25) N225) 215/50R18 M+S A01) GEU) K04) K13) K25) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/45R18 A01) K04) K13) K25) 245/45R18 A01) G2B) K04) K13) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J2K e9*2007/46*3165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 147 Ford Puma 205/50R18 A01) bis A10) K04) N215) A11) BF5) K01) 215/45R18 A93b) 215/50R18 K04) 225/45R18 K04) 235/45R18 K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. 215/50R18 A02) bis A10) Generation; Ford GAG) N225) T92) BF2) E69) S01) Galaxy 2. Generation 225/45R18 235/45R18 245/45R18 G8B) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/50R18 A02) bis A10) Generation; Ford A01) K81) BF2) E69a) ER1) Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an 245/45R18 Fahrzeugausführungen bis einschließlich 18 245/50R18 Zoll Serienbereifung) A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25) K80) K81) K82) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/50R18 A02) bis A10) Generation; Ford A01) K81) BF2) E69a) ER1) Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an 245/45R18 Fahrzeugausführungen die mit 19 Zoll 245/50R18 Bereifung ausgerüstet A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25) sind) K80) K81) K82) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PH2 e1*2001/116*0206*.. PJ2 e1*2001/116*0207*.. PT2 e1*2007/46*0271*.. PT2 L071 PU2 e1*2007/46*0272*.. PU2 L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Ford Transit Connect/ 215/40R18 A01) bis A10) Tourneo Connect T89) BF1) E63) K03) K04) S01) (bis Modelljahr 2013) 225/35R18 T87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PJ2-LPG e13*2007/46*1451*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Ford Transit Connect/ 225/45R18 A02) bis A10) Tourneo Connect /-LPG BF4) E63a) (ab Modell 2014 bis Facelift 2018) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Ford Transit Connect / 215/45R18 A02) bis A10) Tourneo Connect T93) BF6) E74) (ab Facelift 2018) 215/50R18 A01) G0Z) K01) K04) K28) K78) K79) T92) 225/40R18 GKX) T92) 225/45R18 T95) 235/45R18 A01) G0Z) K01) K04) K78) K79) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP50521 Anzugsmoment: 200 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 140 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50502 Anzugsmoment: 135 Nm BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: ZP50520 Anzugsmoment: 140 Nm E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: • Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12 • Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12 • Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15 • Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15 E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018: • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13 • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25 • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00 E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active. E74) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018: • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14 • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen, K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen, • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm einzuformen oder auszuschneiden. K78) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in diesem Bereich warm einzuformen, • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu entfernen, • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben, • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach hinten zu versetzen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das Radhaus zu kleben, • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO Nr. : RA-000760-J0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 9 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.07.2022