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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8755.08
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A32, A33, C13, J10, P12, T30,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50853 110 Nm
T31, T32, V10, Z50, Z51, F15,    M12x1,25
F15M, F15-LPG, ZE0
V37                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50853 120 Nm
                                 M12x1,25
J11                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50879 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000760-D0-104-14a~NI-5-114_3-66-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    2 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                               e13*2007/46*1378*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225        Infiniti Q50            225/50R18                           A02) bis A10)B28)
                   (2WD + 4WD)                                                 EF0)
                                           235/45R18

                                             245/45R18




Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        225/40R18                              A02) bis A10)
                                        G15)

e9*98/14*0035*09   1085/960                                                    5/114,3/66



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                                 e11*2007/46*0132*..
F15                                 e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                             e3*2007/46*0225*..
F15M                                e3*2007/46*0257*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160         Nissan Juke, Nissan Juke 205/45R18                          A02) bis A10)
                   Bifuel                    N215)                             E19)
                   (Frontantrieb)
                                             215/45R18

                                             215/50R18
                                             A01)G01)

                                             225/45R18

                                             235/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                                e11*2007/46*0132*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157         Nissan Juke             205/45R18                         A02) bis A10)
                    (Allrad)                A93)N215)

                                             215/45R18
                                             A93)

                                             215/50R18
                                             A01) A93)G01)

                                             225/45R18
                                             A93)

                                             235/45R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                                e11*2007/46*0230*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80                  Nissan Leaf             205/40R18                         A02) bis A10)
                                            A01) A93)G01)

                                             205/45R18

                                             215/40R18
                                             A93a)

                                             215/45R18

                                             225/35R18
                                             A01) A93)G01)

                                             225/40R18




Typ:                          A32
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142   Nissan Maxima QX         225/40R18                             A02) bis A10)

e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                           5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         A33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147  Nissan Maxima QX         225/40R18                              A01) bis A10)
                                                                              L03)

e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                 5/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                                e1*2001/116*0298*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
172                 Nissan Murano           225/60R18                         A02) bis A10)

                                             225/65R18

                                             235/60R18

                                             245/55R18
                                             A01) K01)K04)

                                             245/60R18
                                             A01) K01)K04)

                                             255/55R18
                                             A01) K01)K04)

                                             265/55R18
                                             A01) K01)K02)

                                             275/50R18
                                             A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    5 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                                e1*2001/116*0478*..
Z51                                e3*2007/46*0073*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188         Nissan Murano           235/65R18                         A02) bis A10)
                                            A01)A93)K04)

                                             245/60R18
                                             A01)A93)K03)K04)

                                             255/60R18
                                             A01)A93)K01)K04)

                                             265/55R18
                                             A01)K01)K04)



Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera                225/40R18                         A02) bis A10)
              (4-türer, 5-türer, Kombi)


e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                 5/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                                e9*2007/46*3086*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85           Nissan Pulsar           205/40R18                         A02) bis A10)
                                            A93a)

                                             205/45R18

                                             215/40R18

                                             215/45R18
                                             G8T)

                                             225/40R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    6 / 10                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                                 e11*2001/116*0295*..
J10                                 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110          Nissan Qashqai, Qashqai+2 225/50R18                           A02) bis A10)

                                               235/50R18

                                               245/45R18




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                    e11*2007/46*0963*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120          Nissan Qashqai              215/50R18                         A02) bis A10)
                    (Frontantrieb + Allrad)
                                                215/55R18

                                               225/50R18

                                               235/45R18

                                               245/45R18




Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           235/50R18                                  A01) bis A10)
                                                                                  L03)
                                               245/45R18
                                               K03)
e1*98/14*0166*09E   1110/1165                                                     5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    7 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            215/50R18                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)      225/50R18

                                          235/50R18

                                          245/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/50R18                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     225/55R18

                                          235/50R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Nissan X-Trail          225/55R18                           A02) bis A10)
                                        A93)

                                          225/60R18

                                          235/55R18




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüfteter Bremsscheibe Ø 352x32 mm

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               14a
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2016




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