Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    1 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8755.08
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CP, CPD, CR1,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
DJ1, ER, ERE, GG/GY, GG1,        M12x1,5
GH, GHE, GJ, KE, LW, LWD,
NC1, NC1E, SE, TA, TB1




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    2 / 12                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 225/35R18                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K15)K21)
                                                  225/40R18                          K37)K38)

191                    Mazda 3 MPS                225/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                     K03)K04)K15)K21)
                                                  225/40R18                          K37)K38)

e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                                   5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     205/40R18                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr A01) K03)T86)                     E50)
                       2013)
                                                   205/45R18
                                                   T86)

                                                  215/40R18
                                                  A01) K01)

                                                  225/35R18
                                                  A01) K01)T87)

                                                  225/40R18
                                                  A01) K01)K58)



Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191          Mazda 3 MPS             205/45R18 M+S                                  A02) bis A10)
              (Schrägheck)
                                      215/40R18 M+S
                                      A01)K01)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K01)K58)
e11*2001/116*0262*03   1135/920 (0)                                                  5/114,3/67,1




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    3 / 12                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121              Mazda 3                     205/45R18                         A02) bis A10)
                        (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                        2014)                       215/45R18
                                                    A01) K15)

                                                   225/40R18
                                                   A01) K01)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                    e13*2001/116*0156*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107              Mazda 5                 225/40R18                             A02) bis A10)
                                                A01) K01)K26) K41)



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        E1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                215/40R18                                       A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                                          K15)K23)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/40R18
                                      K03)K04)K26)
e1*98/14*0188*10E       1095/1095                  5/114,3/67,1



Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                215/40R18                                       A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                                          K15)K23)
              Mazda 6 Kombi Allrad    225/40R18
                                      K03)K04)K26)
 191          Mazda 6 MPS             225/40R18                                       A01) bis A10)K03)K04)
                                                                                      K15)K23)K26)

e11*2001/116*0203*04E   1135/1095                                                     5/114,3/67,1




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    4 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/45R18                          A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01) K01)K04) K16) T86)             E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  215/45R18
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01) K01)K04) K16) K23) K55) K56)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      225/40R18
                                          A01) K01)K04) K16) K23) K56)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/50R18 M+S                       A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur                                              E51a)
                Ausführungen ab EG-      225/50R18
                Genehmigungs-Nr.         A01) K03)
                e1*2001/116*0448*14, bei
                Typ GHE nur Ausführungen 235/45R18
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)
                                         245/45R18
                                         A01) K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/45R18                            A02) bis A10)
                                        A93)

                                          215/50R18
                                          A01) K04)

                                          225/45R18
                                          A93a)

                                          235/45R18
                                          A01) K04)

                                          245/45R18
                                          A01) K01)K04)



RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    5 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/60R18                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/55R18
                                         A93)

                                         245/55R18
                                         A01) A93a)K01)

                                         255/50R18
                                         A01) A93a)K01) K04)

                                         255/55R18
                                         A01) G0F)K01) K04)

                                         275/50R18
                                         A01) G0F)K01) K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/60R18                         A02) bis A10)
                                        A01) K04)

                                         245/55R18
                                         A01) K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01) K01)K04)




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    6 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                            e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9              245/60R18                           A02) bis A10)

                                          255/55R18

                                          255/60R18

                                          265/55R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 215/45R18                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)         T93)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 225/45R18                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                            e11*2001/116*0202*..
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/40R18                           A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K42)

                                          215/35R18
                                          A01) K01)K04) K42)

                                          225/35R18
                                          A01) K01)K04) K42)




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    7 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                     e1*98/14*0116*..
CPD                                    e1*98/14*0161*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96              Mazda Premacy             205/35R18                         A02) bis A10)
                       (Serie 185/65R14 od.      A01) K32)T81)
                       195/55R15 od. 195/50R16)


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/45R18                                    A02) bis A10)


e11*2001/116*0199*06   860/1030(-)                                                 5/108/63,3



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                     G517
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155            Mazda Xedos 9             215/45R18                         A02) bis A10)
                       (Serie 205/65R15)
                                                 225/40R18
                                                 A01) K03)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                     e13*98/14*0002*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                    Mazda Xedos 9             215/40R18                         A02) bis A10)
                       (Serie 215/55R16)
                                                 225/40R18
                                                 A01) K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    8 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    9 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
     Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
     folgende Abstände dienen:
     - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
         Radhauskante: min. 345 mm,
     - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
         Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    11 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 15d mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2016




RA-000760-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_57R8755.docx