Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 57R8755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 57R8755.08
Radausführungskennz.: 57R8755.08
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 930 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 205/40R18 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis A01) K03) T86) BF1) E50)
Modelljahr 2013)
205/45R18
T86)
215/40R18
A01) K01)
225/35R18
A01) K01) T87)
225/40R18
A01) K01) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/45R18 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab BF1) E50a)
Modelljahr 2014) 215/45R18
A01) K15)
225/40R18
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BP e13*2007/46*1972*..
BPE e13*2007/46*2249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137 Mazda 3 205/45R18 A02) bis A10)
N215) BF2)
215/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1 e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 225/40R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K26) K41)
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Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18 A01) bis A10)
(Stufenheck, T86) BF1) E51) K01) K04) K16)
Schrägheck, Kombi,
Typ GH bis EG-Gen.- 215/45R18
Nr. K23) K55) K56)
e1*2001/116*0448*13,
Typ GHE nur bis EG- 225/40R18
Gen.-Nr K23) K56)
e13*2007/46*1075*05)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143 Mazda 6 215/50R18 M+S A02) bis A10)
(bei Typ GH nur BF1) E51a)
Ausführungen ab EG- 225/50R18
Genehmigungs-Nr. A01) K03)
e1*2001/116*0448*14,
bei Typ GHE nur 235/45R18
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 245/45R18
e13*2007/46*1075*06) A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/50R18
A01) K04)
225/45R18
A93a)
235/45R18
A01) K04)
245/45R18
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Mazda CX-5 225/60R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
235/55R18
A93)
245/55R18
A01) A93a) K01)
255/50R18
A01) A93a) K01) K04)
255/55R18
A01) G0F) K01) K04)
275/50R18
A01) G0F) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KF e13*2007/46*1803*..
KFE e13*2007/46*1832*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143 Mazda CX-5 225/55R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
225/60R18
A93)
235/55R18
A93)
245/50R18
A01) A93a) K01) K04)
245/55R18
A01) A93a) K01) K04)
255/50R18
A01) K01) K02)
255/55R18
A01) G0F) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/60R18 A01) bis A10)
BF1) K04)
245/55R18
K01)
255/55R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1 e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
204 Mazda CX-9 245/60R18 A02) bis A10)
BF2)
255/55R18
255/60R18
265/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143 Mazda CX-30 215/55R18 A02) bis A10)
(2WD) BF2)
225/50R18
A01) A93a) K01)
235/50R18
A01) K01) K04)
245/45R18
A01) A93a) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137 Mazda CX-30 215/55R18 A02) bis A10)
(4WD) BF2)
225/50R18
A01) A93a) K01)
235/50R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DR e13*2007/46*2300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 81 Mazda MX-30 215/55R18 A01) bis A10)
A93) BF2) K04)
225/50R18
A93) K01)
235/50R18
A93a) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KH01 e13*2018/858*00255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 187 Mazda CX-60 235/60R18 A02) bis A10)
A94) BF2)
245/55R18
245/60R18
GC2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 215/45R18 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) BF1) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 225/45R18 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1 e11*2001/116*0202*..
NC1E e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/40R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K42)
215/35R18
225/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
CPD e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 205/35R18 A01) bis A10)
(Serie 185/65R14 od. BF1) K32) T81)
195/55R15 od.
195/50R16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 215/45R18 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) BF1)
225/40R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) BF1)
225/40R18
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49580 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 120 Nm
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
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Teiletyp : 57R8755
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
• Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GC2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000760-K0-104
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Teiletyp : 57R8755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
(Restdicke ca. 5 mm)
• die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte bis
zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
• der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebördelte
Radhauskante geklemmt werden kann,
• der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
• die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
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Nr. : RA-000760-K0-104
Anlage-Nr. : 15d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R8755
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
• die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
• der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
auszuschneiden (siehe Skizze)
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 15d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.09.2023