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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   57R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R8755.28
Radgröße:                                                7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50832 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, FC,
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, RE5, RE6, RE7, RU, ZF1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0091*03E      1040/920                                      5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

    e6*2001/116*0092*03   1050/920                                      5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

    e6*2001/116*0093*03   1050/1020                                     5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

   e6*2001/116*0094*02E   1070/1030                                     5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

e6*2001/116*0096*02E      1080/920                                      5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)

    e6*2001/116*0097*02   1090/1030(0)                                  5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                                    e6*2001/116*0113*..
CU2                                    e6*2001/116*0114*..
CU3                                    e6*2001/116*0115*..
CW1                                    e6*2001/116*0120*..
CW2                                    e6*2001/116*0121*..
CW3                                    e6*2001/116*0122*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148            Honda Accord             205/45R18                         A02) bis A10)
                       (Limousine, Kombi)       A93)N215) T86)                    EF0)

                                                 215/45R18
                                                 A93)N225)

                                                 225/40R18
                                                 A93)

                                                 225/45R18

                                                 235/45R18
                                                 G7L)



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              215/40R18                                   A02) bis A10)

                                                 225/35R18

                                                 225/40R18

e6*2001/116*0099*06    1030/1000                                                  5/114,3/64



Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              215/40R18                                   A02) bis A10)

                                                 225/35R18

                                                 225/40R18
e6*2001/116*00100*01   1005/980                                                   5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              215/40R18                                    A02) bis A10)

                                                 225/40R18

e6*2001/116*00104*04   1150/990                                                    5/114,3/64



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
FK1                                   e11*2001/116*0255*..
FK1                                   e13*2007/46*1119*..
FK2                                   e11*2001/116*0256*..
FK3                                   e11*2001/116*0257*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103            Honda Civic             205/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                   E45a)
                                                 215/40R18

                                                 225/40R18
                                                 A01)K48)
                       1085//835(0)                                                5/114,3/64



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                     e11*2001/116*0255*..
FK2                                     e11*2001/116*0256*..
FK3                                     e11*2001/116*0257*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110             Honda Civic, Honda Civic 205/40R18                          A02) bis A10)
                       Tourer                    T86)                              E45)
                       (ab Modelljahr 2012)
                                                 205/45R18
                                                 A01) G2P)K60) T86)

                                                 215/40R18

                                                 225/40R18
                                                 A01) K60)K61)




RA-000760-E0-104-28~HO-5-114_3-64-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    5 / 11                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                     e11*2001/116*0301*..
RE6                                     e11*2001/116*0302*..
RE7                                     e11*2001/116*0322*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122             Honda CR-V                 225/60R18                         A02) bis A10)
                        (beim Typ RE5 nur zulässig A93)                              E46)
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0301*05;      235/55R18
                        beim Typ RE6 nur zulässig
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0302*05)


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                      e11*2001/116*0301*..
RE6                                      e11*2001/116*0302*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118              Honda CR-V                225/50R18                          A02) bis A10)
                        (ab Modelljahr 2013; Typ                                     E46a)
                        RE5 nur zulässig ab EG- 225/55R18
                        Genehmigungs-Nr.
                        e11*2001/116*0301*06;     225/60R18
                        Typ RE6 nur zulässig ab
                        EG-Genehmigungs-Nr.       235/50R18
                        e11*2001/116*0302*06)
                                                  A01) K01)

                                                   235/55R18
                                                   A01) K01)



Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/45R18                                      A02) bis A10)

                                                   215/40R18

                                                   225/40R18
                                                   A01)K52)
e11*2001/116*00297*03   940/830                                                      5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    6 / 11                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/45R18                                   A02) bis A10)

                                                 215/40R18

                                                 225/40R18
                                                 A01)K52)
e11*2001/116*00298*02   1085/835                                                  5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             205/45R18                                   A02) bis A10)

                                                 215/40R18

                                                 225/40R18
                                                 A01)K52)
e11*2001/116*0334*00    920/820                                                   5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             205/45R18                                   A02) bis A10)

                                                 215/40R18

                                                 225/40R18
                                                 A01)K52)
e11*2001/116*00306*01   980/740                                                   5/114,3/64



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                                     e11*2007/46*3633*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 134              Honda Civic             215/40R18                         A02) bis A10)
                        (5-türig)               A93)                              EF0)

                                                 215/45R18
                                                 A01) G01)

                                                 225/40R18
                                                 A93a)




RA-000760-E0-104-28~HO-5-114_3-64-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    7 / 11                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              205/40R18                                A02) bis A10)
                                        A01) K56)

                                         215/35R18

                                         225/35R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R18            225/35R18          A01) bis A10)
                                         K56)                                    V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/45R18                                A02) bis A10)
                                        A01) K01)N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         A01) K01)

                                         225/45R18
                                         A01) K01)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    8 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     - Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     - Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     - Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05




RA-000760-E0-104-28~HO-5-114_3-64-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000760-E0-104-28~HO-5-114_3-64-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    10 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
     Blechkante aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
     200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
     darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die Radhauskante zu klemmen und klebend zu
         befestigen.

K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
     - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.

K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
     Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000760-E0-104-28~HO-5-114_3-64-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.12.2017




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