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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8755.28
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AE, DM, EL, ELH, FD, FDH,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50846 110 Nm
FDHG, FS, GDH, GDH-HME,      M12x1,5
GK, JC, JC-HME, JM, JMG, LM,
NF, OS, PDE, TL, TLE, TLE-
HME, VF, XG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   215/40R18                                   A02) bis A10)

                                                225/35R18

                                                225/40R18
e11*98/14*0186*07E   1015/880                                                      5/114,3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                                    e11*2001/116*0313*..
FDH                                   e11*2001/116*0343*..
FDHG                                  e11*2001/116*0361*..
FDH                                   e11*2007/46*0225*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105           Hyundai i30, i30CW        205/40R18                           A02) bis A10)
                     (Limousine, Kombi)        T86)

                                                205/45R18
                                                T86)

                                                215/40R18

                                                225/40R18




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                     e11*2007/46*0337*..
GDH                                     e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                                 e13*2007/46*1604*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100           Hyundai i30, i30CW          205/40R18                         A02) bis A10)
                     (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93a)

                                                205/45R18
                                                A01)G05)K25)K58)

                                                215/40R18

                                                225/40R18
                                                A01)K04)K25)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30               205/40R18                         A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)          A93a)

                                          205/45R18
                                          G05)

                                          215/40R18
                                          A01)K01)

                                          225/35R18
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             215/45R18                           A02) bis A10)
                (Kombi)                 A93a)

                                          225/45R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                              e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq            205/40R18                          A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit       N215)
                Hybridantrieb)
                                         215/40R18
                                         A01)K04)N225)

                                          225/35R18
                                          A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
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Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC-HME                         e13*2007/46*1605*..
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            205/40R18                         A02) bis A10)

                                         205/45R18

                                         215/40R18
                                         A01)K03)

                                         225/35R18
                                         A01)K01)K04)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K04)K54)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/55R18                         A02) bis A10)
                                        N225)

                                         225/50R18
                                         A01)K01)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Hyundai Kona            205/45R18                          A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)                               E19)

                                          205/50R18
                                          A93)G7U)

                                          215/45R18
                                          A93)

                                          215/50R18
                                          G7U)

                                          225/45R18
                                          A93)

                                          235/45R18
                                          G7U)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/60R18                          A02) bis A10)
                Santa Fe                 A94)

                                          245/55R18
                                          A01)A94)K03)K04)

                                          255/55R18
                                          A01)A94a)K03)K04)

                                          275/50R18
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/45R18                          A02) bis A10)

                                          225/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    6 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JMG                            e11*2001/116*0355*..
JM                             e4*2001/116*0087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          215/50R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         215/55R18
                                         A01)K03)

                                         225/50R18
                                         A01)K03)

                                         235/45R18
                                         A01)K03)

                                         235/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R18
                                         A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    7 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/55R18                           A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04) N225)

                                          215/55R18 M+S
                                          A01) K03)K04)

                                          215/60R18
                                          A01) G2E)K03) K04) N225)

                                          215/60R18 M+S
                                          A01) G2E)K03) K04)

                                          225/50R18
                                          A01) A93a)K03) K04)

                                          225/55R18
                                          A01) K03)K04)

                                          235/50R18
                                          A01) K01)K04)

                                          245/50R18
                                          A01) K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster          215/35R18                         A02) bis A10)
                                          A93)

                                          215/40R18
                                          A93)

                                          225/35R18
                                          A93)

                                          225/40R18
                                          G1R)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    8 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                             e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG               215/40R18                        A02) bis A10)
                                         T89)

                                         215/45R18
                                         A01)K41)

                                         225/40R18




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    9 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


E19)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G05)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    10 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


G2E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-E0-104
Anlage-Nr. :               30a
Seite :                    11 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


K41)       An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
           erforderlich:
       -    der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
            Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
            umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       -    das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
            nach oben zu formen,
       -    der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
            Befestigungspunktes zu kürzen,
       -    das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
            Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
            Türsicken).

K54)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
           Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante
           – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K58)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
         entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
         45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 30a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.12.2017



RA-000760-E0-104-30a~HY-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx