Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R8755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R8755.28 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 930 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, DE, ED, EDG, EDI, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 120 Nm FG, JD, JDG, JE, JES, JESG, M12x1,5 JF, LD, PS, RP, SL, SLS, TF, QL, QLE, YN, YNS UM, XM FL Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 140 Nm M12x1,5 RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A02) bis A10) Kia UN e4*2001/116*0114*09 1220 / 1180 (0) 5/114.3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Kia Carens 225/40R18 A02) bis A10) (Nur Fahrzeuge die mit der A01) K04)K28) Serienreifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet sind.) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Kia Carens 215/45R18 A02) bis A10) (Nur Fahrzeuge die A01) G03)K65) wahlweise auch mit der Serienreifengröße 225/40R18 225/45R18 ausgerüstet A01) K04)K28) sind) 225/45R18 A01) G03)K04) K27) K28) K65) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 205/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) T86) 205/45R18 T86) 215/40R18 225/40R18 RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 205/40R18 A02) bis A10) (3-türer) T86) 205/45R18 T86) 215/40R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A02) bis A10) (3-Türer) 215/40R18 A01) K01)K62) K63) 225/35R18 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A02) bis A10) (5-Türer, Kombi) N215) 215/40R18 A01) K01)K62) K63) N225) 225/35R18 A01) K01)K04) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Kia Niro 205/45R18 A02) bis A10) A93)G5W) N215) 205/45R18 M+S A93)G5W) 215/45R18 A93a)N225) 215/45R18 M+S A93a) 225/40R18 A93)G5W) N235) 225/40R18 M+S A93)G5W) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/45R18 G3U) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 196 Kia Opirus 225/50R18 A02) bis A10) A01) K38)N235) 235/45R18 245/45R18 A01) K38) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 180 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10) A93a)N225) 215/45R18 M+S A93a) 215/50R18 A01) K69)N225) 215/50R18 M+S A01) K69) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/45R18 245/45R18 A01) GD1)K03) K04) K69) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM FL e11*2007/46*0634*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 204 Kia Sorento 235/60R18 A02) bis A10) A01) K04) 245/55R18 A01) K03)K04) 255/55R18 A01) K03)K04) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UM e4*2007/46*0894*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 199 Kia Sorento 235/60R18 A02) bis A10) 245/55R18 255/55R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten G0N)N215) Serienreifen in 15 Zoll oder 16 Zoll) 215/45R18 G03)N225) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 225/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serienreifen in 18 Zoll) 225/45R18 A01) K51) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 113 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) A93)N215) 205/45R18 M+S A93) 215/45R18 A93a)N225) 215/45R18 M+S A93a) 215/50R18 A01) K04)N225) 215/50R18 M+S A01) K04) 225/40R18 A93a)N235) 225/40R18 M+S A93a) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/45R18 A01) K04) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/50R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterungen, A93)N225) Fahrzeugbreite 1840 mm) 215/55R18 N225) 225/50R18 N235) 235/45R18 A93) 235/50R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/50R18 A02) bis A10) (ohne A93)N225) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/55R18 N225) 225/50R18 A01) K03)N235) 235/45R18 A93) 235/50R18 A01) K01) 245/45R18 A01) K03) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 215/55R18 A02) bis A10) (ab Modell 2014) E47a) 225/50R18 225/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QLE e11*2007/46*3144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 215/55R18 A02) bis A10) A93a)N225) B32) 215/60R18 GE4)N225) 225/50R18 A01) A93a)K04) 225/55R18 A01) K04) 235/50R18 A01) K01)K04) 235/55R18 A01) GE4)K01) K04) 245/50R18 A01) K01)K02) RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/40R18 A02) bis A10) 205/45R18 215/40R18 A01) K03)K04) 225/35R18 A01) K01)K04) 225/40R18 A01) K01)K04) K55) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - - an Achse 1 : bel. Bremsscheibe Ø305x25 mm - - an Achse 2 : bel. Bremsscheibe Ø302x10 mm E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GD1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/65R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GE4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den Auspufftopf anzulegen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren. K69) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580 Nr. : RA-000760-D0-104 Anlage-Nr. : 30b Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R8755 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 30b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.11.2016 RA-000760-D0-104-30b~KI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx