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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           57R8755.28
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
E15J(a), E15UT(a),               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),          M12x1,5
HE15U(a), HL10(a), HS19(a),
L10(a), R1, S19(A), T25, T27,
V3, XA, XA1, XA3(A), XE1,
XE2(A), XW3(a), XW4(a)




RA-000760-A0-104-27b~TO-5-114_3-60-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typen:                                  ABE / EG-Genehmigung:
XA                                      G703
XA1                                     e4*93/81*0001*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95              Toyota RAV4               235/50R18                         A01) bis A10)
                        (3 und 5-türig)                                             B18)L21)

G703/NT02               880/945                                                     5/114,3/60
e4*93/81*0001*06E       910/990



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Lexus IS200              225/40R18                                    A01) bis A10)
                                                                                    K03)K15)K21)
 157                    Lexus IS300               225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                                    K03)K15)K21)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.. , e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/45R18                                    A01) bis A10)
                                                                                    K15)K18)K21)

e6*2001/116*0085*04E    1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                       e11*2001/116*0222*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100              Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)

                                                  225/40R18




Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                       e11*2001/116*0222*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                     Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)

                                                  225/40R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             215/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift
                2006, ohne Serienbereifung 225/40R18
                215/50R17)                 A01)K65)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            215/40R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift
                2006, mit Serienbereifung 225/40R18
                215/50R17)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218     Lexus GS300, GS450H     225/45R18                            A02) bis A10)
                                                                             E64)EF0)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS250, GS450H,    225/45R18                            A02) bis A10)
                GS300H                  A94)                                 E65)E66)EF0)

                                           235/45R18
                                           A01)A94a)G01)




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Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS                 215/40R18                           A02) bis A10)
                (Stufenheck, Cabrio)                                         EF0)
                                         225/40R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A93)G7A)N225)                     E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 215/60R18
                                           A93)N225)

                                           235/50R18
                                           G7A)

                                           235/55R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)G7A)N225)                     E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 215/60R18
                                           A93)N225)

                                           235/50R18
                                           G7A)

                                           235/55R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111      Toyota RAV4              215/60R18                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- N225)                             E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     215/60R18 M+S

                                          225/60R18
                                          G6X)N235)

                                          225/60R18 M+S
                                          G6X)

                                          235/55R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/40R18                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          N215)T86)                         E58)

                                          205/45R18
                                          G05)N215)T86)

                                          215/40R18

                                          225/35R18
                                          T87)

                                          225/40R18
                                          G7F)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     6 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93a)N215)T86)                    E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                          N215)T86)

                                          215/40R18
                                          N225)

                                          225/35R18

                                          225/40R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/40R18                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93a)N215)                       E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                           N215)

                                          215/40R18

                                          225/35R18

                                          225/40R18




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     7 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           215/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)
                                         215/50R18

                                           225/40R18
                                           G5V)

                                           225/45R18

                                           235/45R18




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          215/40R18                         A02) bis A10)

                                           215/45R18
                                           A01)K88)

                                           225/40R18




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
     Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
     vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09

E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000760-A0-104-27b~TO-5-114_3-60-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000760-A0-104-27b~TO-5-114_3-60-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2014




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