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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                30d
Seite :                     1/4                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        57R8755
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Ronal
Radausführung:                                                57R8755.28
Radgröße:                                                      7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                          82,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke           :   Mitsubishi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
CY0, CY0G, GA0, GA0G,                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50846 110 Nm
NA0W                                    M12x1,5


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 225/45R18                                  A01) bis A10)
                                                                                 L22)

e1*2001/116*0269*11   1170/1215(1330)                                            4/114,3/67



RA-000760-A0-104-30d~MI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                30d
Seite :                     2/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                              e1*2001/116*0441*..
CY0G                             e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer Sportback 205/45R18                         A02) bis A10)
                (5-türig)                   N215)T86)

                                           215/40R18

                                           215/45R18
                                           A01)K14)

                                           225/40R18
                                           A01)K14)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                               e1*2001/116*0441*..
CY0G                              e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer          205/45R18                          A02) bis A10)
                (4-türig)                  N215)T86)

                                           215/40R18

                                           215/45R18
                                           A01)K14)

                                           225/40R18
                                           A01)K14)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          215/50R18                             A02) bis A10)

                                           215/55R18
                                           A01)K49)

                                           225/45R18

                                           225/50R18
                                           A01)K04)K49)

                                           235/45R18

                                           245/45R18
                                           A01)K04)


RA-000760-A0-104-30d~MI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000760-A0-104
Anlage-Nr. :                30d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000760-A0-104-30d~MI-5-114_3-67-ET45_57R8755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49580 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                30d
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R8755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

L22) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 215/55R17 bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist. (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung)

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 30d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2014




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