Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R9755.073 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 33 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204 AMG, 204K Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZPS5X3307 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 212, F2A, R1EC, R1ES Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZPS5X3307 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 165 Mercedes A-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Kompaktlimousine 5 türig) A01)K01)K04)N225)T85) 215/35R19 M+S A01)K01)K04)T85)W225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)N235)T88) E110a) 225/35R19 M+S A01)K01)T88) 225/40R19 A01)K01)K122)N235) 225/40R19 M+S A01)K01)K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A02) bis A10) AMG A01)K122) (Coupe C205, Cabrio A205) RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)N235)T88) E103) 225/35R19 M+S A01)K01)K04)T88) 225/40R19 A01)GAZ)K01)K04)K122)N235) 225/40R19 M+S A01)GAZ)K01)K04)K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A02) bis A10) AMG A01)K122) (Limousine, W205) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)GCW)K01)K04)K122)N235)T93) E103) 225/40R19 M+S A01)GCW)K01)K04)K122)T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A02) bis A10) AMG A01)K122) (Kombi, S205) RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) N235)T93) E111a)EF0) 225/40R19 M+S T93) 225/45R19 N235) 225/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (S213, Kombi) T96) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.02.2019 RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx