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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    1/7                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R9755.073
Radgröße:                                                 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Daimler-Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
204, 204 AMG, 204K               Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZPS5X3307 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
212, F2A, R1EC, R1ES             Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZPS5X3307 150 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                             e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 165      Mercedes A-Klasse          215/35R19                         A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5 türig) A01)K01)K04)N225)T85)

                                           215/35R19 M+S
                                           A01)K01)K04)T85)W225)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse         225/35R19                          A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)N235)T88)                  E110a)

                                           225/35R19 M+S
                                           A01)K01)T88)

                                           225/40R19
                                           A01)K01)K122)N235)

                                           225/40R19 M+S
                                           A01)K01)K122)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S                         A02) bis A10)
                AMG                       A01)K122)
                (Coupe C205, Cabrio A205)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, W205)        A01)K01)K04)N235)T88)             E103)

                                          225/35R19 M+S
                                          A01)K01)K04)T88)

                                          225/40R19
                                          A01)GAZ)K01)K04)K122)N235)

                                          225/40R19 M+S
                                          A01)GAZ)K01)K04)K122)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                AMG                      A01)K122)
                (Limousine, W205)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       225/40R19                          A02) bis A10)
                (Kombi, S205)           A01)GCW)K01)K04)K122)N235)T93)     E103)

                                          225/40R19 M+S
                                          A01)GCW)K01)K04)K122)T93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S                       A02) bis A10)
                AMG                     A01)K122)
                (Kombi, S205)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse        225/40R19                           A02) bis A10)
                (W213, Limousine)        N235)T93)                           E111a)EF0)

                                           225/40R19 M+S
                                           T93)

                                           225/45R19
                                           N235)

                                           225/45R19 M+S



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes E-Klasse       225/45R19                            A02) bis A10)
                (S213, Kombi)           T96)                                 EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180     Mercedes E-Klasse          225/45R19                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 225/..)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)       Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
    nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
    - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).



RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
   225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
   in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
   G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000914-B0-104-01b~DB-5-112-66_5-ET33_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.02.2019




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