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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     1 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    57R9755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           57R9755.073
               Radausführungskennz.:                                    57R9755.073
               Radgröße:                                                 7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          33 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 51105*07




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        755 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     2 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3307 130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                       ZPS5X3274 110 Nm
                               Schaftlänge 25 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                       ZPS5X3274 120 Nm
                               Schaftlänge 25 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3044 130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3307 175 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51105*07




               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse      215/35R19                           A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                          BF1) E93) E100) K01) K04)
                               zulässig an                                                K13)
                               Fahrzeugausführungen 225/35R19
                               ab EG-Genehmigungs- K25) K28) K103)
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb und                                          BF1) E95) E100) K04) K13)
                               Allrad; Beim Typ 245G                                      K25) K28) K103) N235)
                               nur zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     3 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      215/35R19                          A01) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-   N225)                              A11) BF1) K01) K04) T85)
                               türig)
                                                      215/35R19 M+S
                                                      W225)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                            e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse       215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)     N225)                             A11) BF1) K01) K04) T85)

                                                       215/35R19 M+S
§22 51105*07




                                                       W225)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                           e1*2001/116*0314*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142      Mercedes B-Klasse      215/35R19                          A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E99) K01) K04) K81)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               bis EG-Genehmigungs-
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               246                           e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse     215/35R19                          A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur     N225) T85)                         BF1) E100) K04)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen 225/35R19
                               ab EG-Genehmigungs- K13) K20) K22) K25) K28) K103)
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     4 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                            e1*98/14*0139*..
               203K                           e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160      Mercedes C-Klasse       215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                        A94) BF2) E66) N225) T85)
                               W203 bis
                               e1*98/14*0139*13, S203
                               bis e1*98/14*0158*10,
                               außer AMG-Modelle)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                           e1*98/14*0139*..
               203K                          e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 200      Mercedes C-Klasse       215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A94) N225) T85)                   BF2) E67)
§22 51105*07




                               W203 ab
                               e1*98/14*0139*14,       225/35R19
                               S203 ab                 T88)
                               e1*98/14*0158*11, außer
                               AMG-Modelle)




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                           e1*98/14*0139*..
               203CL                         e1*98/14*0159*..
               203K                          e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 270     Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19                           A02) bis A10)
                               (W203 ab                                                  BF2) E67) T88)
                               e1*98/14*0139*14,
                               S203 ab
                               e1*98/14*0139*15)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                          e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 200      Mercedes C-Klasse       215/35R19                         A02) bis A10)
                               Coupe, CLC              A94) N225) T85)                   BF2) E67)
                               (ab e1*98/14*0159*11)
                                                       225/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     5 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Coupe, C204)                                            BF1) E110) G9R) K01) K04)
                                                                                        K13) K21) N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Limousine, W204)                                        BF1) E104) EF0) G9R) K01)
                                                                                        K04) K13) K85) N235) T88)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51105*07




               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    N235) T88)                        A11) BF1) E110a) K01)
                               A205)
                                                      225/35R19 M+S
                                                      T88)

                                                      225/40R19
                                                      K122) N235)

                                                      225/40R19 M+S
                                                      K122)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                               AMG                                                      BF1) K122)
                               (Coupe C205, Cabrio
                               A205)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     6 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19                          A01) bis A10)
                               (Limousine, W205)      N235) T88)                         A11) BF1) E103) EF0) K01)
                                                                                         K04)
                                                       225/35R19 M+S
                                                       T88)

                                                       225/40R19
                                                       GAZ) K122) N235) T93)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       GAZ) K122) T93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
§22 51105*07




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                               AMG                                                       BF1) K122)
                               (Limousine, W205)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/40R19                          A01) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N235)                              A11) BF1) E103) GCW)
                                                                                         K01) K04) K122) T93)
                                                       225/40R19 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                               AMG                                                       BF1) K122)
                               (Kombi, S205)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                           e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse       225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, W206, nur                                     A11a) BF3) E131) EB1)
                               Fahrzeugausführungen                                      EB2) N235)
                               ohne Hinterachslenkung)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     7 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse        225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, W206, nur                                      A11a) BF3) EB1) EB2) N235)
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Hinterachslenkung)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                           e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse       225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Kombi, S206, nur                                          A11a) BF3) E131) EB1)
                               Fahrzeugausführungen                                       EB2) N235) T93)
                               ohne Hinterachslenkung)
§22 51105*07




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse        225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Kombi, S206, nur                                          A11a) BF3) EB1) EB2)
                               Fahrzeugausführungen                                       N235) T93)
                               mit Hinterachslenkung)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                           e1*2007/46*1007*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse 215/35R19                              A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     N225) T85)                          BF1) E93a) E100) K01)
                                                                                          K04) K13)
                                                       225/35R19
                                                       K25) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse 225/35R19 M+S                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi; Serie                                   BF1) E95a) K01) K13) K25)
                               auch 235/40R18 )                                           K28) K103)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     8 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               245G AMG                      e1*2007/46*1207*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280     Mercedes CLA- Klasse 225/35R19 M+S                         A01) bis A10)
                               CLA 45 AMG                                                 BF1) K01) K13) K25) K28)
                               (Limousine, Kombi)                                         K103) T88)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               209                           e1*98/14*0184*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Mercedes CLK           225/35R19                           A02) bis A10)
                               (mit und ohne                                              A94) BF4) T88)
                               Sportpaket)
§22 51105*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               209                           e1*98/14*0184*..
               209 AMG                       e1*2001/116*0402*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 354     Mercedes CLK, CLK      225/35R19                           A02) bis A10)
                               55 AMG, CLK 63 AMG N235)                                   A94) BF4) T88)

                                                       225/35R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                             e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 285     Mercedes E-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                            BF1) G5C) N235) T88)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               in 16Zoll oder 17Zoll)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/45R19                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                            A11) BF3)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               ab 225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     9 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse        225/35R19                         A02) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                          A11) BF1) E111) T88)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               in 16Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes E-Klasse      215/45R19                           A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      N225) T94)                          A11) BF3) E111a) EF0)
§22 51105*07




                                                       215/45R19 M+S
                                                       T94) W225)

                                                       225/40R19
                                                       N235) T93)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       T93)

                                                       225/45R19
                                                       N235)

                                                       225/45R19 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes E-Klasse      225/45R19                           A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)                                              A11) BF3) EF0) ER1) T96)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                          e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 150     Mercedes E-Klasse      225/50R19                           A02) bis A10)
                               (W214, Limousine)                                          A11) B99) BF3) E134) EF0)
                                                      235/45R19

                                                       245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     10 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                           e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 150     Mercedes E-Klasse       225/50R19                         A02) bis A10)
                               (S214, Kombi, nicht All                                   A11) B99) BF3) EF0) ER1)
                               Terrain)                235/45R19

                                                       245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/50R19                          A01) bis A10)
                                                      K120) N235)                        BF3) ER1) K01) K02)

                                                       235/45R19
§22 51105*07




                                                       235/50R19
                                                       K120)

                                                       245/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           225/45R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/45R19
                                                       A01) K118) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/45R19 M+S
                                                       A01) K118) K120)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     11 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           215/50R19                          A01) bis A10)
                               (H247)                 K04) N225)                         A11) BF1) K01)

                                                       225/50R19
                                                       K02) K120) N235)

                                                       235/50R19
                                                       K02) K120)

                                                       245/45R19
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
§22 51105*07




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           215/50R19                          A01) bis A10)
                               (X247)                 K04) N225)                         BF1) K01)

                                                       225/50R19
                                                       K02) K120) N235)

                                                       235/50R19
                                                       K02) K120)

                                                       245/45R19
                                                       K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 190     Mercedes GLC            235/50R19                         A02) bis A10)
                               (X253, ohne             A94)                              A11) BF3) EF0)
                               Verbreiterung)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19
                                                       A94)

                                                       255/50R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     12 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 190     Mercedes GLC              235/50R19                              A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung) A94)                                   A11) BF3) EF0)

                                                        235/55R19

                                                        245/50R19
                                                        A94)

                                                        255/50R19

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        235/55R19           255/50R19           A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF3) EF0)
§22 51105*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes GLK           235/45R19                                 A01) bis A10)
                                                      K04)                                      BF5)

                                                        235/50R19
                                                        K01) K02)

                                                        245/45R19
                                                        K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                           e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180     Mercedes SLC           215/35R19                                 A02) bis A10)
                                                      A94) N225)                                BF1)

                                                        225/35R19
                                                        A94a) G1R)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                           e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224     Mercedes SLK            215/35R19                                A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ohne Flap an A94a) N225)                              BF4)
                               Hinterachse)
                                                       225/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     13 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                            e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 224     Mercedes SLK            215/35R19                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit Flap     A94a) N225)                         BF4) E116)
                               an HA)
                                                       225/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                           e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 225     Mercedes SLK           215/35R19                            A02) bis A10)
                                                      A94) N225)                           BF1)

                                                        225/35R19
                                                        A94a) G1R)
§22 51105*07




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse, Vito, 235/45R19                          A01) bis A10)
                               Marco Polo                                                  BF6) E105) ER1) G0H)
                               (W 447, Ausführungen                                        K01) K04) K13) K25) K123)
                               mit Serienbereifung bis                                     T99)
                               18Zoll; 2WD und 4WD)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               639/4                          e1*2007/46*0458*..
               639/5                          e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse, Vito, 235/45R19                          A01) bis A10)
                               Marco Polo                                                  BF6) E105) ER1) K01) K04)
                               (W 447, Ausführungen                                        K13) K25) K123) T99)
                               mit kleinster
                               Serienbereifung in19Zoll;
                               2WD und 4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     14 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 51105*07




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     15 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3274
§22 51105*07




                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3274
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3044
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
                      f. Tacho u. Drehzahl).

               E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
                      Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     16 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
§22 51105*07




                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
                     die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                      die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     17 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø342x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 300x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm

               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
                        Ø318x30 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 300x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe Ø300x22 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 51105*07




               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
                    235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
                    255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     18 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51105*07




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
                      Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     19 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                      • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                      • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
                         Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

               K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
                         komplett um- und anzulegen,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen.
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
§22 51105*07




                     Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                        kürzen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     20 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 51105*07




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1b mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024