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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         57R9755
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     Ronal
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                57R9755.060
               Radausführungskennz.:                                         57R9755.060
               Radgröße:                                                       7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            110 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 51105*07




               Mittenlochdurchmesser:                                          65,10 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                              770 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2327 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      FIAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                               ZPS5X3025 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               334                           e3*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 125      Fiat 500X              225/35R19                                A02) bis A10)
                                                      G9H) T88)                                BF1) E81)

                                                      225/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 51105*07




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                4b
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3025
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E81)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/50R19
                      ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G9H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/40R19,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 51105*07




                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 4b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024