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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        57R9755
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              57R9755.040
Radgröße:                                                     7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          105 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        56,62 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               610 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2120 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke         :   Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
KL1B, KL1J, CHIR, KL1T, J-A         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2150 110 Nm
                                    M12x1,5

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T                           e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Aveo          225/35R19                               A02) bis A10)
                                        A01)K04)




RA-000914-B0-104-05~DW-5-105-56_5-ET40_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
CHIR                            e50*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 104      Chevrolet Cruze          225/40R19                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A01)G0U)K41)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                            e4*2007/46*0537*..
KL1B                           e4*2007/46*0696*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Chevrolet Trax          225/45R19                          A02) bis A10)

                                          235/45R19




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000914-B0-104-05~DW-5-105-56_5-ET40_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
         um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
         Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2017




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