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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    57R9755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           57R9755.17
               Radausführungskennz.:                                    57R9755.17
               Radgröße:                                                 7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 51105*07




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                        770 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2327 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZP50717     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19                           A01) bis A10)
                               (ohne Flap)            A93a) N225) T85)                    BF1) K04)

                                                       225/35R19
                                                       K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19                           A01) bis A10)
                               (mit Flap)             A93a) N225) T85)                    BF1) K04)

                                                       225/35R19
§22 51105*07




                                                       K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           225/40R19                         A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer                                      A11) BF1) K01) K04)
                               xDrive, Gran Tourer,
                               Gran Tourer xDrive


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                           e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 225/35R19                              A01) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe                                      BF1) K01) K04) T88)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/40R19                            A01) bis A10)
                                                      A93a)                               A11a) BF1) E73) K04)

                                                       225/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/40R19                         A01) bis A10)
                               xDrive                                                   BF1) E72) K04)
                                                      225/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51105*07




               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 205/55R19                         A02) bis A10)
                                                      A93) N215)                        A11) BF1)

                                                      225/45R19
                                                      A93) N235)

                                                      225/50R19
                                                      A01) A93a) K01) K04) N235)

                                                      235/45R19
                                                      A93) N245)

                                                      245/45R19
                                                      A01) A93) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                205/55R19                         A02) bis A10)
                                                      A93) N215)                        BF1) EF0)

                                                      225/45R19
                                                      A93) N235)

                                                      225/50R19
                                                      A01) A93a) K01) K04) N235)

                                                      235/45R19
                                                      A93) N245)

                                                      245/45R19
                                                      A01) A93) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW X2                 225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 115     BMW X2                 205/55R19 M+S                     A02) bis A10)
                                                      A93)                              A11) B83) BF1)

                                                      225/45R19
                                                      A93)

                                                      225/50R19
§22 51105*07




                                                      235/45R19
                                                      A93)

                                                      245/45R19
                                                      A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX2                205/55R19                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              B83) BF1) ER1)

                                                      215/45R19
                                                      A93) T94)

                                                      215/50R19
                                                      A93) T93)

                                                      225/45R19
                                                      A93) T96)

                                                      225/50R19

                                                      235/45R19
                                                      A93)

                                                      245/45R19
                                                      A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                              e1*2007/46*1683*..
               UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Clubman          215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Frontantrieb u. Allrad)                                    BF1) EF0) K01) K04) N225)
                                                                                           T85)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/40R19                               A02) bis A10)
                                                      A93a)                                A11) BF1)

                                                        225/45R19
§22 51105*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/40R19                               A02) bis A10)
                               John Cooper Works      A93a)                                BF1)

                                                        225/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
§22 51105*07




                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B83)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x30 mm, 4-Kolben-Festsattel

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50717
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet
                      sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755



               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1540 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51105*07




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 7a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024
§22 51105*07