Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    57R9755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           57R9755.17
               Radausführungskennz.:                                    57R9755.17
               Radgröße:                                                 7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 51105*07




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                        770 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2327 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Karoq             225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93)                               BF1)

                                                       225/45R19
                                                       A93a) GKH)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                              e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq              225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A93)                              BF1)

                                                       225/45R19
§22 51105*07




                                                       A93a) GKH)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq Scout      225/45R19                           A02) bis A10)
                               (Allrad)                                                   A93a) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda    235/45R19                           A02) bis A10)
                               Kodiaq Scout           A93)                                BF1) E27)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19
                                                       A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        235/45R19                           A02) bis A10)
                                                      A93)                                BF1)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19
                                                       A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                            e8*2018/858*00107*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 142     Skoda Kodiaq           215/50R19                           A02) bis A10)
                                                      A93) T93)                           BF2)

                                                       225/50R19
                                                       A93a)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19
                                                       A93a)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
§22 51105*07




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia          215/35R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93a) T85)                           BF3) E57) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-         225/35R19
                               Hinterachse)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169      Skoda Octavia           215/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93a) N225) T85)                     BF3) E58) E61)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerhinterachse ) 225/35R19
                                                       T88)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                              e11*2007/46*0243*..
               5E                              e11*2007/46*0244*..
               5E                              e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia            215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,       A93a) T85)                        BF3) E57) E61a) K04) K51)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit         225/35R19
                               Verbundlenker-           K28)
                               Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                              e11*2007/46*0243*..
               5E                              e11*2007/46*0244*..
               5E                              e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180      Skoda Octavia            215/35R19                         A01) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,       A93a) N225) T85)                  BF3) E58) E61a) K04) K51)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit         215/35R19 M+S
                               Mehrlenkerhinterachse) A93a) T85)

                                                       225/35R19
                                                       K28) T88)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 51105*07




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135      Skoda Octavia Scout   225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                                          BF3) E61)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Octavia           225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93)                               BF1) E62)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          225/40R19
                               Hinterachse)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Octavia,          225/35R19                          A02) bis A10)
                               Octavia RS              A93) T88)                          A11) BF1) E62a)
                               (Limousine, Kombi,
                               Ausführungen mit        225/40R19
                               Mehrlenker-
                               Hinterachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               3T                              e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206      Skoda Superb 3           225/40R19                         A02) bis A10)
                               (3V; Limousine, Kombi;                                     A11) BF1) E60a)
                               ab Modelljahr 2015)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                            e8*2018/858*00106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Superb 4         215/40R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93a) T90)                          A11) BF1)

                                                       215/45R19
§22 51105*07




                                                       225/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti            215/35R19                            A02) bis A10)
                                                     A93) T85)                            BF3)

                                                       225/35R19
                                                       A93) T88)

                                                       225/40R19
                                                       G0U)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 51105*07




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
§22 51105*07




                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                     Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000914-H0-104
               Anlage-Nr. :                6b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  57R9755


               GKH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
§22 51105*07




                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 6b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024