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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R9755.08
Radgröße:                                                 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           770 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2327 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50873 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RFC                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50873 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RFA, RFB, RFD, RFE, JZ, Z        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50879 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RZG, Y                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50853 130 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
RFC                            e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Renault Espace          235/50R19                             A02) bis A10)
                                        A93)

                                           235/55R19

                                           245/50R19

                                           255/50R19
                                           A01)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          225/35R19                            A02) bis A10)
                                         A01)A93a)K04)K84)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                              e2*2007/46*0475*..
RFE                              e2*2007/46*0586*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar 2300 225/45R19                         A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)
                                            235/45R19




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          225/45R19                             A02) bis A10)

                                           235/45R19

                                           245/45R19
                                           A01)K76)




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Anlage-Nr. :                11b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG                            e11*2007/46*3255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Renault Koleos          225/55R19                            A02) bis A10)
                (2WD und 4WD)
                                        235/50R19

                                           245/45R19
                                           A01) G01)

                                           245/50R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A93)T85)                          E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   225/35R19
                205/..)                    A93)T88)

                                           225/40R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna             225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A93)N235)T88)                     E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 215/.. oder   225/40R19
                225/..)                    N235)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177      Renault Laguna           215/35R19                           A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          A93)N225)T85)

                                           225/35R19
                                           A93)N235)T88)

                                           225/40R19
                                           N235)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)T85)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     225/35R19
                195/65R15 oder 205/55R16 A01)A93)K78)
                oder 205/50R17)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             215/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)T85)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15     225/35R19
                oder 205/60R16 oder        A01)A93)K78)
                205/55R17)
                                           225/40R19
                                           A01)G6P)K77)K78)K79)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 162      Renault Megane             225/35R19                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01)A93)G1R)K78)                   E70)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                225/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                             e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Renault Megane, Megane 215/35R19                              A02) bis A10)
                Grandtour                N225)T85)

                                           225/35R19
                                           T88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                            e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT,      225/35R19                             A02) bis A10)
                Megane Grandtour GT     T88)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand       225/35R19                         A02) bis A10)
                Scenic                      T88)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/65R15
                oder 205/55R16)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand       225/35R19                         A02) bis A10)
                Scenic                      T88)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 205/65R15      225/40R19
                oder 205/60R16 oder         A01) GA4)K64)
                205/55R17)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118      Renault Scenic, Grand      225/35R19                          A02) bis A10)
                Scenic                     T88)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen 225/50R17     225/40R19
                ww. 225/45R18)             A01) K64)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD      225/35R19                            A02) bis A10)
                                         T88)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RFA                              e2*2007/46*0574*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118      Renault Scenic, Grand     205/55R19 M+S                       A02) bis A10)
                Scenic



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                             e11*2007/46*2969*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman, Talisman 225/40R19                          A02) bis A10)
                Grandtour                  N235)

                                           225/45R19
                                           N235)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     7 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E62)    Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
        8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6P)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA4)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     9 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


K64)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K76)     An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng
         an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich
         oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77)     An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79)     An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der
         Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K84)     An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
         nach außen aufzuweiten.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2017




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