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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               16b
Seite :                    1/3                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R9755
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            57R9755.05
Radgröße:                                                  7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                            735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Opel (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
E, Z                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50509 120 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000914-B0-104-16b~OP-5-108-65-ET45_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               16b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E                              e2*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Opel Combo Cargo        225/35R19                          A02) bis A10)
                                        T88)                               E67)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E                               e2*2007/46*0622*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
56 bis 96       Opel Combo Life          225/35R19                         A02) bis A10)
                                         T88)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 133      Opel Grandland X         245/45R19                         A02) bis A10)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000914-B0-104-16b~OP-5-108-65-ET45_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105
Nr. :                      RA-000914-B0-104
Anlage-Nr. :               16b
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R9755


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E67) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
     215/65R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.02.2019




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